CHMotion · 20254224
Geschlechtsspezifische Gewalt. Kein Opfer ohne Gerechtigkeit, kein Täter ohne Verurteilung
Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed
Official status:Erledigt
- Introduced
- 9/25/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
In der Schweiz stehen Frauen ohne legalen Aufenthaltsstatus, die geschlechtsspezifische Gewalt erfahren, vor einem unhaltbaren Dilemma: - Sie können die Strafbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) um Hilfe bitten und verlangen, dass der Täter verurteilt wird, doch riskieren sie damit eine Anzeige aufgrund ihres rechtswidrigen Aufenthaltsstatus, was zu ihrer Ausweisung führen kann (siehe Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 18.3381 , S. 66, Anwendung von Art. 302 der Strafprozessordnung und von Art. 115 des Ausländer- und Integrationsgesetzes). - Oder sie schweigen und bleiben der Gewalt ausgesetzt. Dies führt zu einer Situation, die von Angst geprägt ist und die Frauen daran hindert, sich einerseits an die Strafbehörden zu wenden und zu erreichen, dass der Täter verurteilt wird, und andererseits an einen sicheren Ort gebracht und geschützt zu werden. Ein angstfreier Zugang zur Polizei und zur Justiz ist unerlässlich, um das Schweigen zu brechen, die Täter zu verurteilen, die Prävention zu verstärken und die Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind, zu schützen. Der Kampf gegen die Femizide – die in der Schweiz noch immer viel zu häufig vorkommen – erfordert es, dass alle Personen, die geschlechtsspezifische Gewalt ausüben, unabhängig vom Aufenthaltsstatus ihres Opfers verurteilt werden können. Wenn sich das Opfer rechtswidrig in der Schweiz aufhält, bleibt der Täter völlig straffrei, da es für das Opfer unmöglich ist, ihn anzuzeigen. Allen Opfern müssen zudem unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus Schutzmassnahmen gewährt werden. Die Schweiz hat sich auch durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention und den Nationalen Aktionsplan 2022–2026 zu deren Umsetzung dazu verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Die Pflicht, den rechtswidrigen Aufenthaltsstatus zur Anzeige zu bringen, steht in diesem speziellen Fall im Widerspruch zu diesen internationalen Verpflichtungen. Die Gewährleistung der Sicherheit der Opfer und die Möglichkeit, die Täter zu verurteilen, ohne dass der Aufenthaltsstatus des Opfers eine Rolle spielt, ist eine unverzichtbare Massnahme zur Stärkung der Gerechtigkeit und der Sicherheit in der Schweiz. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, das geltende Recht dahingehend zu ändern, dass Frauen, die Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind und sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten, eine Strafanzeige einreichen oder sich an die Strafbehörden wenden können, ohne dass diese verpflichtet sind, den Straftatbestand des illegalen Aufenthalts zur Anzeige zu bringen . Geschlechtsspezifische Gewalt. Kein Opfer ohne Gerechtigkeit, kein Täter ohne Verurteilung
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz23
- 2FDP.Die Liberalen3
- 3Die Mitte2
- 4GRÜNE Schweiz2
- 5Grünliberale Partei1
- 6Mouvement Citoyens Genevois1
- 7Schweizerische Volkspartei1
- JaccoudLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.