CHMotion · 20254197
Kein neues Handelshemmnis beim Fahrzeugimport, insbesondere bei Elektrofahrzeugen
Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Introduced
- 9/25/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Begründung Ohne eine entsprechende Anpassung der VIPaV droht ab 2027 ein faktisches Importverbot für Fahrzeuge aus Drittstaaten, insbesondere aus den USA. Dies würde ein neues Handelshemmnis schaffen, das der Schweiz in der aktuell angespannten Zollsituation schaden und Retorsionsmassnahmen der USA provozieren könnte. Zudem entstünde eine Benachteiligung der Schweiz gegenüber der EU, die mit den USA im Rahmen des EU-US Agreements (https://policy.trade.ec.europa.eu/news/joint-statement-united-states-european-union-framework-agreement-reciprocal-fair-and-balanced-trade-2025-08-21_en) eine gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugstandards vorsieht. Die strengen schweizerischen Zulassungsvorschriften gewährleisten seit Jahrzehnten ein hohes Niveau an Sicherheit und Umweltschutz. Fahrzeuge aus den USA und China erfüllen zudem gleichwertige oder teilweise höhere Standards. Es bestehen keinerlei Hinweise darauf, dass diese Fahrzeuge ein erhöhtes Risiko für Verkehrssicherheit oder Umwelt darstellen. Ein Importstopp würde den Wettbewerb erheblich behindern, die Auswahl für Konsumenten einschränken und höhere Preise verursachen. Gerade in Nischenmärkten ist der Zugang zu Fahrzeugen aus Drittstaaten für den Wettbewerb zentral. Ein Zulassungsstopp würde den Importanteil von Elektrofahrzeugen schmälern und damit die Dekarbonisierung des Fahrzeugbestands gefährden. Die Schweiz darf sich in der aktuellen handelspolitischen Lage nicht selbst isolieren. Sie muss gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstellen wie die EU und USA. In der Schweiz gilt das «Cassis-de-Dijon-Prinzip», welches in Artikel 16 a Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG; SR 964.51) verankert ist. Gestützt darauf können Produkte, die den technischen Vorschriften der EU oder des EWR oder eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates entsprechen, auch in der Schweiz verkauft werden, selbst wenn diese Produkte die Schweizer Vorschriften nicht erfüllen. Die Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften (VIPaV; SR 946.513.8) ist die Ausführungsverordnung zu Artikel 16 a THG und regelt insbesondere die Ausnahmen vom «Cassis-de-Dijon-Prinzip». Das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» gilt nicht für Produkte die vorgängig zugelassen werden müssen (Art. 16 a Abs. 2 Bst. a THG). Fahrzeuge der Kategorien M1 und N1 sind zulassungspflichtige Produkte, sie fallen somit nicht unter das «Cassis-de-Dijon-Prinzip» und können daher nicht in der VIPaV reguliert werden. Direktimporte von Fahrzeugen ohne EU-Typengenehmigung aus den USA machten in den vergangenen Jahren deutlich weniger als ein halbes Prozent der jährlichen Fahrzeugzulassungen in der Schweiz aus. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird Weisungen erarbeiten, damit solche Fahrzeuge für die Zulassung in der Schweiz ab dem 1. Januar 2027 gemäss den EU-Einzelgenehmigungsfahrzeugvorschriften geprüft werden können (vgl. dazu auch die Stellungnahme zur Motion Walliser 25.3100 und die Antwort auf die Interpellation Walliser 25.3711 ). Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, unter Federführung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und seines Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), die Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften in Verkehr gebrachte Produkte (SR 946.513.8 - VIPaV) so anzupassen, dass auch ab dem 1. Januar 2027 Fahrzeugen der Kategorien M1 und N1, die nicht für die EU produziert wurden, weiterhin zugelassen werden können. Dabei ist die bewährte jahrzehntelange schweizerische Zulassungspraxis fortzuführen. Gleichzeitig sind die Bestimmungen des neuen EU-US Agreement, insbesondere Punkt 8 zur gegenseitigen Anerkennung von Standards und Konformitätsbewertungen, einzubeziehen. Dieses sieht vor, nichttarifäre Handelshemmnisse abzubauen oder zu beseitigen und insbesondere im Automobilbereich die Normen gegenseitig anzuerkennen. Kein neues Handelshemmnis beim Fahrzeugimport, insbesondere bei Elektrofahrzeugen
Who proposed it
- WalliserLead proponent
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