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CHMotion · 20254057

Assistenzhunde. Rechtsrahmen zur Sicherstellung ihrer Aufgabe

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
9/22/2025
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Derzeit besteht in der Schweiz kein spezifischer Rechtsrahmen für die Schulung und Zertifizierung der Ausbildungsstätten für Assistenz- und medizinische Alarmhunde. Diese Hunde unterstützen Menschen mit Epilepsie, Diabetes, neurodegenerativen Erkrankungen, körperlichen Behinderungen oder Entwicklungsstörungen wie Autismus. Das Fehlen eines solchen Rechtsrahmens kann die Bevölkerung erheblichen Sicherheitsrisiken aussetzen. Zwar wurde das kürzlich von unserer Kollegin Häberli-Koller eingereichte Postulat 24.3123 von unserem Rat angenommen. Und auch die Invalidenversicherung anerkennt im Rahmen der begrenzten Finanzierung einzelner Assistenzhunde gewisse internationale Zertifizierungen. Trotzdem führt die zunehmende Nachfrage nach diesen speziell ausgebildeten Hunden dazu, dass sich immer mehr Akteure diesem Tätigkeitsfeld zuwenden – häufig jedoch ohne die nötigen Qualifikationen oder fachlichen Kompetenzen. Das Fehlen offizieller Standards ermöglicht es jeder beliebigen Person oder Organisation, sich als «Ausbildungsstätte für Assistenzhunde» zu bezeichnen, ohne jegliche Kontrolle hinsichtlich Qualifikationen, angewandter Methoden oder nachgewiesener Ergebnisse. Diese Situation führt zu teils gravierenden Unterschieden in der Qualität der angebotenen Diensteistungen – von professionellen Organisationen, die nach anerkannten internationalen Standards arbeiten, bis hin zu nicht sehr gewissenhaften Anbietern, die unzureichend ausgebildete oder sogar ungeeignete Hunde vermitteln. Aggressives Verhalten mancher Hunde im öffentlichen Raum gefährdet nicht nur die Sicherheit der Allgemeinheit, sondern bringt auch verantwortungsvolle Assistenzhundehalterinnen und -halter in Misskredit, denen infolgedessen der Zugang zu bestimmten Orten oder Verkehrsmitteln verwehrt werden kann. Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzureichende Auswahl der Begünstigten. Ohne standardisierte Kriterien kommt es vor, dass Organisationen Assistenzhunde an Personen vermitteln, bei denen gar kein Bedarf danach besteht oder bei denen nicht ausreichend geprüft wurde, ob sie fähig sind, einen Assistenzhund angemessen zu führen. Verschärft wird diese Entwicklung durch Anbieter, die damit werben, Hunde von Privatpersonen nachträglich als Assistenzhunde zu «qualifizieren» – häufig ohne fundierte medizinische Abklärung des tatsächlichen Bedarfs. So entsteht ein lukrativer Markt, dem es jedoch an medizinischer und therapeutischer Legitimation fehlt. Angesichts der jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich ist ein regulatorisches Eingreifen dringend geboten. Die zunehmende Zahl unqualifizierter Anbieter, die von fehlenden Zulassungsauflagen profitieren, folgt einem besorgniserregenden Muster, das auch in anderen Staaten zu beobachten ist: Dort hat der Missbrauch des Assistenzhundestatus zu einer allgemeinen Infragestellung des gesamten Systems geführt. Die Schweiz verfügt bereits über international anerkannte Ausbildungsstätten, die hohe Standards anwenden. Dieses bestehende Fachwissen gilt es zu stärken, indem ein klarer Rechtsrahmen geschaffen wird, der Fachleute eindeutig von Opportunisten abgrenzt. Eine Zertifizierung der Ausbildungsstätten ist daher unerlässlich. Die Zertifizierung könnte sich entweder auf international anerkannte Standards stützen oder im Rahmen eines eigenständigen Schweizer Zertifizierungsverfahrens erfolgen. Die Zertifizierungskriterien sollten den gesamten Ablauf abdecken, also: – die Auswahl und Ausbildung der Hunde – die tiergerechten und fachlich fundierten Ausbildungsmethoden – die Qualifikation und Schulung der Ausbildenden – die Auswahl und Beurteilung der Begünstigten – die Nachbetreuung im Anschluss an die Platzierung – die fundierten Kenntnisse über die jeweiligen Krankheitsbilder oder Störungen der Begünstigten, um eine bedarfsgerechte Begleitung sicherzustellen – die Verhaltenstests, welche die Eignung der Hunde für den Einsatz im öffentlichen Raum gewährleisten. Eine solche Zertifizierung erhöht die öffentliche Sicherheit, indem ungeeignete Hunde aus dem öffentlichen Raum ferngehalten werden. Sie gewährleistet eine Unterstützung von hoher Qualität für Menschen mit Behinderungen und stärkt die fachliche Anerkennung bestehender professioneller Organisationen. Und nicht zuletzt trägt sie dazu bei, die Glaubwürdigkeit des gesamten Assistenzhundesystems zu sichern – gerade im Hinblick auf problematische Entwicklungen, wie sie andernorts bereits zu beobachten waren. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass: – eine obligatorische Zertifizierung für Organisationen zur Ausbildung von Assistenzhunden eingeführt wird, – diese Zertifizierung die Verwendung neu geschützter Bezeichnungen wie «Assistenzhund», «medizinischer Warnhund» oder «Ausbildungsstätte für Assistenzhunde» ermöglicht und – Sanktionen gegen Organisationen vorgesehen werden, die diese Bezeichnungen ohne entsprechende Zertifizierung verwenden. Assistenzhunde. Rechtsrahmen zur Sicherstellung ihrer Aufgabe

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    FDP.Die Liberalen1
  2. 2
    Die Mitte1
  • BroulisLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Ständerat · Sponsor

  • Die Mitte · Ständerat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.