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CHMotion · 20253995

Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
9/11/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Seit 1. Juli 2025 gelten neue Vorschriften für E-Bike, E-Trottinette, E-Scooter, E-Roller und E-Cargobike. Diese Regulierungen erfassen jedoch die zunehmenden sicherheitsrelevanten Herausforderungen im Bereich der E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge unzureichend. E-Roller bis 25 km/h wurden der Kategorie «leichte Motorfahrräder» zugeteilt. Der technische Fortschritt und die Bauarten dieser Trendfahrzeugen wurden von den Behörden völlig unterschätzt. Moderne E-Roller sind häufig bauartbedingt leistungsstark und lassen sich durch einfache Soft- oder Hardwaremanipulation hinsichtlich ihrer Maximalgeschwindigkeit und Leistung einfach verändern. In der Praxis erreichen sie Geschwindigkeiten, die mit jenen von Mofas oder schnellen E-Bikes vergleichbar sind. Dennoch unterliegen sie nicht denselben sicherheitsrelevanten Anforderungen, etwa bezüglich Helmpflicht, Kontrollschildpflicht oder Führerausweis. Es ist bei unserer Verkehrsdichte fahrlässig, dass Fahrerinnen und Fahrer von solchen Trendfahrzeugen von diesen Pflichten ausgenommen sind. Damit gefährden sie auch andere Verkehrsteilnehmer. Über 16-jährige Personen können beim Händler ein solches Fahrzeug beschaffen und ohne jegliche weiteren Massnahmen in den Verkehr bringen. Mit der neuen Vorschrift wurde sogar das Soziusfahren erlaubt und damit das Verletzungsrisiko von Menschen weiter verschärft. Nachhaltige Verkehrskontrollen sind sehr schwierig und nur mit enormem Aufwand für die Polizeikräfte zu bewerkstelligen. Eine Korrektur muss schnell erfolgen, ansonsten steigt die Unfallstatistik dieser Kategorien weiter an und Menschen kommen zu Schaden. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der Motion. Er ist bereit, bei einer nächsten Verordnungsanpassung eine Helmtragepflicht für E-Roller in der Vernehmlassung zur Diskussion zu stellen. Auch beabsichtigt er, die Vorschriften zur Manipulationssicherheit zu konkretisieren, um Tuning und unbefugte Eingriffe besser zu verhindern und zu ahnden. Eine Umklassierung der E-Roller in die Kategorie «schnelle Motorfahrräder» hat der Bundesrat bei der Vorbereitung des Verordnungsrevisionspaket über den Langsamverkehr vom 13. Dezember 2024 bereits geprüft und aus folgenden Gründen verworfen: Die seit 2012 als Leicht-Motorfahrräder geltenden E-Roller dürfen wie die langsamen Elektro-Velos zwei Plätze, eine Leistung von 500 Watt und einen Antrieb bis 25 km/h aufweisen. Durch die vom Bundesrat beabsichtigte Konkretisierung der Vorschriften über Tuning werden unbefugte Eingriffe in die geschwindigkeits- und leistungsrelevanten Bauteile konsequenter verhindert. Damit ist die Kohärenz der Fahrzeugarten in Artikel 18 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) gegeben. Eine Zulassungspflicht für E-Roller würde zusätzlichen administrativen Aufwand für Konsumentinnen und Konsumenten, Kantone und das Fahrzeuggewerbe bedeuten. Damit die Verkehrskontrolle durch die Polizei nicht noch schwieriger und aufwändiger wird, müsste das Soziusfahren rückwirkend verboten werden. Dies würde einen unüblichen und starken Eingriff in den Besitzstand bedeuten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) Artikel 18 dahingehend zu ändern, dass sämtliche E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge, mindestens in der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden. Für die E-Roller soll damit neben der Kontrollschildpflicht eine Helmpflicht, einen Führerausweis und analoge Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für schnelle E-Bike (bis 45 km/h) und Mofas (bis 30km/h) gelten. Eine Mitnahme von Mitfahrenden (Soziusbetrieb) soll grundsätzlich verboten werden. Sollte eine rechtssichere Zuteilung zu einer bestehenden Fahrzeugkategorie nicht möglich sein, sind entsprechende Kategorien mit den genannten Anforderungen zu schaffen. Helmpflicht und Führerausweis für E-Roller und ähnliche Trendfahrzeuge

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz7
  2. 2
    GRÜNE Schweiz5
  3. 3
    Grünliberale Partei4
  4. 4
    Schweizerische Volkspartei4
  5. 5
    FDP.Die Liberalen4
  6. 6
    Eidgenössisch-Demokratische Union1
  7. 7
    Die Mitte1
  8. 8
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • JauslinLead proponent

    Grünliberale Partei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.