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CHMotion · 20253973

Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
9/9/2025
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die heutige Rechtslage ermöglicht es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigt deutlich, dass Einsprachen der häufigste Grund für Verzögerungen und Projektabbrüchen im Wohnungsbau sind. Die Folgen sind höhere Baukosten, eine abnehmende Bautätigkeit und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit. Besonders problematisch ist, dass Einsprachen nicht selten weniger dem Schutz öffentlicher Interessen dienen, sondern der Durchsetzung privater Vorteile oder gar als Druckmittel eingesetzt werden. Während Bauherrschaften und Investoren erhebliche Risiken tragen, bleiben Einsprecherinnen und Einsprecher in der Regel ohne rechtliche oder finanzielle Konsequenzen. Die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei offensichtlich missbräuchlichen Einsprachen schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Die konkrete Durchführung von Baubewilligungsverfahren liegt zwar in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist jedoch gemäss Art. 75 BV befugt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Er kann daher im Raumplanungsgesetz (RPG) verbindliche Leitplanken zu Einsprachelegitimation und den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorsehen. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Verfahrensbestimmungen innerhalb dieses Rahmens auszugestalten. Der Bundesrat ist bereit, die bestehenden Möglichkeiten zur Sanktionierung von rechtsmissbräuchlichem Verhalten zu überprüfen. Er wird vertiefen, inwieweit der Bund aufgrund seiner Kompetenzen in der Raumplanung (Art. 75 BV) in die kantonale Verfahrenshoheit eingreifen darf. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen dabei Spielräume, um Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren verfassungskonform und in Einklang mit dem Rechtsmittelsystem umzusetzen. Diese Spielräume sollen im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Erfüllung verschiedener Postulate, die eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion aufweisen (Postulat Gmür-Schönenberger 23.3640, Postulat Müller 23.3918), aufgezeigt werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um missbräuchliche Einsprachen zu sanktionieren. Einsprecherinnen und Einsprecher, die ohne schutzwürdiges Interesse oder in erkennbar rechtsmissbräuchlicher Absicht handeln, sollen künftig zu einer Kostenübernahme und gegebenenfalls zu Schadenersatzleistungen verpflichtet werden können. Der Bundesrat soll darlegen, wie entsprechende Regelungen im Raumplanungsgesetz (RPG) oder in anderen einschlägigen Bundesgesetzen verankert werden können, ohne die legitimen Mitwirkungsrechte der Bevölkerung zu beeinträchtigen. Missbräuchliche Baueinsprachen sanktionieren

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte4
  2. 2
    Schweizerische Volkspartei1
  3. 3
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  4. 4
    FDP.Die Liberalen1

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.