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CHMotion · 20253972

Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
9/9/2025
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die heutige Rechtslage ermöglicht es, Bau- und Entwicklungsprojekte bereits durch geringfügige oder vorgeschobene Einsprachen über Jahre hinweg zu verzögern oder gänzlich zu verhindern. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) zeigt deutlich, dass Einsprachen der häufigste Grund für Verzögerungen und Projektabbrüchen im Wohnungsbau sind. Die Folgen sind höhere Baukosten, eine abnehmende Bautätigkeit und eine Verschärfung der Wohnungsknappheit. Eine präzise gesetzliche Definition des Begriffs des «schutzwürdigen Interesses» schafft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der legitimen Mitwirkung der Bevölkerung und der notwendigen Rechtssicherheit im Bau- und Planungswesen. Damit soll verhindert werden, dass Projekte durch Einsprachen blockiert werden, die ohne eigene Betroffenheit aus rein taktischen oder finanziellen Gründen erhoben werden. Die konkrete Durchführung von Baubewilligungsverfahren liegt zwar in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund ist jedoch gemäss Art. 75 BV befugt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Er kann daher im Raumplanungsgesetz (RPG) verbindliche Leitplanken zu Einsprachelegitimation und den Folgen missbräuchlicher Einsprachen vorsehen. Den Kantonen bleibt es vorbehalten, die entsprechenden Verfahrensbestimmungen innerhalb dieses Rahmens auszugestalten. Der Bundesrat ist bereit, die Definition der schützenswerten Interessen im Bewilligungsrecht zu überprüfen. Er wird vertiefen, inwieweit der Bund aufgrund seiner Kompetenzen in der Raumplanung (Art. 75 BV) in die kantonale Verfahrenshoheit eingreifen darf. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen dabei Spielräume, um Massnahmen zur Beschleunigung von Verfahren verfassungskonform und in Einklang mit dem Rechtsmittelsystem umzusetzen. Diese Spielräume sollen im Rahmen der laufenden Abklärungen zur Erfüllung verschiedener Postulate, die eine ähnliche Stossrichtung wie die vorliegende Motion aufweisen (Postulate Caroni 24.3637 und Wicki 24.4411), aufgezeigt werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, welche die Einsprachemöglichkeiten bei Bau- und Raumplanungsverfahren präzisiert und klarstellt, wer zur Einsprache berechtigt ist. Einsprache berechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben direkt und besonders betroffen ist («schutzwürdiges Interesse»). Baueinsprachen. Schutzwürdige Interessen klar definieren

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte3
  2. 2
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  3. 3
    FDP.Die Liberalen1

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.