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CHPostulat · 20253914

Für einen Bericht über die Präsenz und den Einfluss der Bewegungen des politischen Islam in der Schweiz

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/20/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Im Mai 2025 hat die französische Regierung einen Bericht veröffentlicht über die Präsenz der Bewegungen des politischen Islam, insbesondere der Gruppierungen, die sich zur Muslimbruderschaft bekennen, und ihre Strategie der Einflussnahme. Dieser Bericht legt offen, dass diese Bewegungen digitale Netzwerke, Vereinigungen, den Bildungs- und den Kulturbereich unterwandern, auch wenn ihre Präsenz bisher relativ klein ist, und unter einem religiösen Deckmantel politische Ziele verfolgen, die häufig im Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen und den Prinzipien der Republik stehen. Der Bundesrat erinnerte in seiner Antwort auf meine Frage 25.7470 an den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus und an die laufende Untersuchung der Auslandsfinanzierungen von Gebetsstätten (Postulat 24.3473). Er geht damit nur teilweise auf die Problematik ein. Die derzeitigen Massnahmen der Regierung konzentrieren sich auf Radikalisierung, die zu Gewalt führt. Die Bewegungen des politischen Islam zeichnet hingegen gerade aus, dass sie nicht (oder nicht immer) über kriminelle oder gewalttätige Handlungen Einfluss nehmen. Sie gehen heimtückischer, manchmal legalistisch, vor. Dieses Vorgehen kann darauf abzielen, die demokratischen Standards zu umgehen, indem institutionelle Lücken ausgenutzt werden. Es braucht einen tiefgreifenderen und spezifischeren Ansatz. Ein sachlicher und gründlicher Bericht würde eine unabdingbare Grundlage für ein kohärentes und verhältnismässiges Vorgehen unter Achtung der Grundfreiheiten und des Rechtsstaats bieten. Die Muslimbrüder sind eine von zahlreichen in der Schweiz aktiven islamischen Bewegungen. Sie sind in der Schweiz schon lange bekannt, nicht zuletzt aufgrund der Gründung eines der ersten islamischen Zentren in Europa in Genf im Jahr 1961. In der Schweiz konzentrieren sich die Aktivitäten der Muslimbrüder seither hauptsächlich auf die Förderung des Islam im demokratischen Rahmen, etwa durch die Unterstützung von Vereinen, die Finanzierung von Kultstätten oder durch die Organisation von Konferenzen und Seminaren. In wissenschaftlichen Publikationen (z.B. Swiss Muslim Communities in Transnational and Local Interactions: Public Perceptions, State of Research, Case Studies Universität Fribourg 2022) wird davon ausgegangen, dass der tatsächliche Einfluss der Muslimbrüder weitaus geringer ist, als es die mediale Präsenz suggerieren könnte. Die genaue Anzahl der tatsächlichen Mitglieder der Muslimbrüder lässt sich nicht beziffern, sie dürfte sich in der Schweiz aber auf ungefähr 150-200 beschränken. Grundsätzlich halten sich die Mitglieder der Muslimbrüder an die demokratischen Spielregeln in der Schweiz und führen ähnliche Aktivitäten wie Gruppierungen anderer Religionen (Zeugen Jehovas, Mormonen) aus, welche in der Schweiz legal sind. Die Schweizerischen Behörden, insbesondere der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und das Bundesamt für Polizei (fedpol), stellten unter den Muslimbrüdern bisher keine Hinweise auf einen Gewaltbezug fest. Solange keine Gewalttaten verübt oder Gewalt gefördert wird, darf der NDB auch keine Informationen über diese Personen beschaffen, bearbeiten, speichern oder teilen. Auch die Bundesanwaltschaft führt keine Verfahren gegen Mitglieder der Muslimbrüderschaft. Die Aktivitäten der Muslimbrüder stellen deshalb aus Sicht des Bundesrates keine Gefahr für die Demokratie oder die Religionsfreiheit dar. Es gehört nach Ansicht des Bundesrates nicht zu den Aufgaben der Bundesbehörden, die Haltungen oder politischen Einstellungen bestimmter religiöser Gruppierungen zu ermitteln. Betreffend rechtliche Massnahmen oder einem Verbot von bestimmten Gruppierungen hat sich der Bundesrat zuletzt in der Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (BBI 2024 2250) dahingehend geäussert, dass Organisationsverbote zurückhaltend und nur im Ausnahmefall sowie in Verbindung mit besonders gravierenden Gewalttaten anzuwenden sind. Aus all diesen Gründen sieht der Bundesrat im Zusammenhang mit den Muslimbrüdern keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. Der Bundesrat wird beauftragt, einen detaillierten Bericht darüber zu erstellen, wie präsent die Bewegungen des politischen Islam in der Schweiz sind, wie sie organisiert sind, über welche Netzwerke sie Einfluss nehmen und welche Mittel sie einsetzen. Im Bericht sollen insbesondere Gruppen beleuchtet werden, die der Muslimbruderschaft nahestehen. Der Bericht soll namentlich: aufzeigen, wie weit diese Bewegungen im religiösen Bereich, im Vereinswesen, in der Bildung, in der Gesellschaft und in den digitalen Netzwerken Fuss gefasst haben; den ideologischen und sozialen Einfluss analysieren, der insbesondere auf die jungen Generationen ausgeübt wird; mögliche länderübergreifende Verbindungen ausmachen, insbesondere Finanzierungsquellen, Partnerschaften oder Ausbildungen; eine Einschätzung abgeben, ob diese Bewegungen die schweizerischen Verfassungsgrundsätzen befolgen, insbesondere die religiöse Neutralität des Staates, die Gleichstellung von Frau und Mann und die Meinungsäusserungsfreiheit unter Achtung der demokratischen Ordnung; gegebenenfalls rechtliche, organisatorische oder praktische Massnahmen vorschlagen, damit der soziale Zusammenhalt und der Vorrang der Schweizer Normen sichergestellt werden können. Für einen Bericht über die Präsenz und den Einfluss der Bewegungen des politischen Islam in der Schweiz

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  5. 5
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  6. 6
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