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CHMotion · 20253898

Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Überwiesen an den Bundesrat

Introduced
6/20/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Aktuell müssen Personenwagen durch einen Verkehrsexperten vor der Zulassung geprüft werden, wenn diese über 12 Monate alt sind oder über 2000 km aufweisen. Die geltende Begrenzung bindet übermässig Ressourcen der Strassenverkehrsämter und Importeure. Da nur Autos mit europäischer Übereinstimmung (CoC) und weniger als 5000km und maximal 24 Monate von der Regelung profitieren, entsteht keinerlei Risiko für die Verkehrssicherheit und Umwelt. Das Zulassungsprozedere ist dann für neuwertige Gebrauchte analog der Neuwagenzulassung. Damit wird signifikant CO2 eingespart, da die unnötige Fahrt auf das Strassenverkehrsamt entfällt. Typischerweise sind solche jungen Gebrauchte, neuwertige Vorführ-, Direktions- oder Jahreswagen. Mit der Erhöhung der Kilometerstandesgrenze auf 5'000 km und der Frist auf zwei Jahre kann ein signifikanter Bürokratieabbau erzielt werden und damit die kantonalen Strassenverkehrsämter (STVA) zu entlasten. Dies ist dringend nötig: Aktuell verkehren in der Schweiz über 600'000 ältere Fahrzeuge mit überfälligem Prüftermin. Die Behörden sollten ihre Kapazitäten prioritär für sicherheitsrelevante Prüfungen älteren oder stark beanspruchten Fahrzeugen einsetzen. Dies wird von den Kantonen verlangt. Viele Kantone haben hingegen die Ressourcen für die zeitgerechte periodische Nachprüfung älterer Autos nicht. Durch die Annahme der Motion werden sehr viel Ressourcen frei, da die heutigen Import-Prüfungen üblicherweise einen mehrfachen Aufwand gegenüber den periodischen Prüfungen umfassen. Die Anpassung ist mit den heutigen technischen Standards problemlos vereinbar. Moderne Fahrzeuge weisen Serviceintervalle von 20’000 km oder mehr auf, sodass bei 5'000 km weder sicherheitsrelevante noch umwelttechnische Risiken bestehen. Vielmehr schafft die Änderung marktwirtschaftliche Flexibilität, entlastet die Kantone, erhöht die Verkehrssicherheit durch die zeitgerechte Nachprüfung von älteren Autos. Ein Gewinn für die Volkswirtschaft, Konsumenten und die Verkehrssicherheit. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) wie folgt anzupassen: «…die im Ausland vor zwei Jahren oder weniger zugelassen wurden, wenn ihr Kilometerstand 5'000 km oder ihr Betriebsstundenstand 200 h nicht übersteigt.» Bürokratieabbau und Entlastung der Strassenverkehrsämter, Konsumenten und der Wirtschaft mit Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte1
  2. 2
    Schweizerische Volkspartei1

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.