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CHPostulat · 20253887

Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
6/20/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12) legt die Anforderungen an Getränke wie Mineralwasser, Quellwasser, Frucht-und Gemüsesäfte, aromatisierte und coffeinhaltige Getränke, alkoholartige Getränke etc. fest. Im Jahr 2023 haben sich rund fünfzehn Schweizer Hersteller von Erfrischungsgetränken (aromatisierte Getränke) mit der Unterzeichnung der Erklärung von Mailand dazu verpflichtet, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu reduzieren. Bis Ende 2024 hatten diese Unternehmen Zeit, ihre Rezepturen anzupassen. Eine aktuelle Umfrage von RTS zeigt jedoch, dass nicht alle Hersteller ihrer Verpflichtungen nachgekommen sind. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas, Diabetes, Krebs – mehr als 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz leiden an nichtübertragbaren chronischen Krankheiten (NCDs). Diese sind für rund 80 % der direkten Gesundheitskosten verantwortlich. Ein übermässiger Zuckerkonsum trägt wesentlich dazu bei, wie zahlreiche Studien belegen. Süssgetränke und Süssigkeiten machen die Hauptmenge an konsumiertem Zucker in der Schweiz aus, schätzungsweise 38 bzw. 48%. Ein Höchstwert für zugesetzten Zucker in aromatisierten und koffeinhaltigen Getränken soll insbesondere den Zuckerkonsum junger Menschen und Kindern senken – und damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention chronischer Erkrankungen leisten. Die Lebensqualität kann erhöht und Gesundheitskosten eingespart werden. Der festgelegte Höchstwert von 5g/100ml orientiert sich an den Werten für zugesetzten Zucker in Ländern wie England (4,5g), Spanien (4,5g), Portugal (4,5g), Polen (4,1g) oder Kroatien (3,8g). Der Bundesrat ist bereit, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob und wie das Anliegen der Postulantin umgesetzt werden könnte. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, damit die Verordnung des EDI über Getränke (SR 817.022.12) so angepasst wird, dass ein Höchstwert von 5g zugesetztem Zucker pro 100ml für «aromatisierte Getränke und koffeinhaltige Getränke» festgelegt wird. Dabei soll bei Getränken mit einem höheren Zuckeranteil innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision der Zuckergehalt stufenweise reduziert werden. Anforderungen an die aromatisierten Getränke in die Verordnung aufnehmen!

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz11
  2. 2
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz5
  3. 3
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  4. 4
    Schweizerische Volkspartei1
  5. 5
    Die Mitte1
  • WeicheltLead proponent

    Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Sponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.