Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHMotion · 20253803

Autobahnvignette auf 80 Franken erhöhen bei gleichzeitiger Senkung des Mineralölsteuerzuschlags

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/19/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Seit 1995 kostet die Autobahnvignette 40 Franken, wobei die Teuerung seit damals nicht mehr angepasst wurde. Eine Erhöhung auf 100 Franken wurde vom Volk im Jahre 2013 abgelehnt. Mit der Autobahnvignette kann auch der ausländische Personen-Transitverkehr verursachergerecht belastet werden. Gerade dieser trägt erheblich zu den zunehmenden Staustunden am Gotthard und San Bernardino bei. Massnahmen, welche den ausländischen Freizeittransitverkehr auf unseren Autobahnen weniger attraktiv machen, sind daher besonders zu unterstützen. Rund ein Drittel der Autobahnvignetten wird an Halterinnen und Halter aus dem Ausland verkauft. Der Preis der Autobahnvignette soll deshalb nach 30 Jahren auf 80 Franken erhöht und künftig regelmässig der Teuerung angepasst werden. Um eine Mehrbelastung des inländischen motorisierten Individualverkehrs zu kompensieren, ist eine einmalige Senkung des Mineralölsteuerzuschlags in ähnlichem Umfang vorzunehmen. Durch den Verkauf der Autobahnvignette an ausländische Verkehrsteilnehmende sollen jedoch Mehreinnahmen für den Bund erzielt werden. Denn damit leistet der ausländische Transitverkehr einen grösseren Beitrag an die Finanzierung der Nationalstrassen, ohne die inländischen Nutzerinnen und Nutzer zusätzlich zu belasten. Der Bundesrat hat grosses Verständnis für die Herausforderungen der vom alpenquerenden Durchgangsverkehr belasteten Kantone. Er hat deshalb verschiedene Massnahmen ergriffen, um den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen zu verbessern und die betroffene Bevölkerung vor Ausweichverkehr zu schützen. Diese Massnahmen umfassen unter anderem die grossräumige Realisierung von Geschwindigkeitsharmonisierungsanlagen, die Verlängerung und Dosierung von Autobahnausfahrten sowie die Umsetzung gemeinsamer Verkehrskonzepte mit den betroffenen Kantonspolizeien. Weitere Massnahmen hat der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 22.4044 Stadler geprüft. In diesem Bericht hat sich der Bundesrat auch zur Frage geäussert, ob eine Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette angezeigt sei, um dem starken Verkehrsaufkommen auf den Transitachsen der Schweiz zu begegnen. Er gelangte zum Schluss, diese Massnahme nicht weiterzuverfolgen, da sie in erster Linie die inländischen Automobilistinnen und Automobilisten treffen würde. Hinzu kommt, dass die Schweizer Stimmbevölkerung eine Anpassung des Vignettenpreises auf 100 Franken schon im Jahr 2013 abgelehnt hat. Hinsichtlich einer entsprechenden Senkung des Mineralölsteuerzuschlags ist nicht gewährleistet, dass diese in spürbarer Weise an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben würde. Die Reduktion des Zuschlags läge im Bereich der üblichen Preisschwankungen bei Treibstoffen. Der Bund verfügt nicht über die Kompetenz, sicherzustellen, dass sich eine Herabsetzung des Mineralölsteuerzuschlags im Tankstellenpreis niederschlägt, da dieser von privaten Akteuren festgelegt wird. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der das Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (NSAG) dahingehend anpasst, dass der Bundesrat den Preis der Autobahnvignette auf 80 Franken anheben und anschliessend regelmässig an die Entwicklung der Teuerung anpassen kann. Um Mehrabgaben im Inland zu kompensieren, soll im Gegenzug der Mineralölsteuerzuschlag einmalig gesenkt werden. Autobahnvignette auf 80 Franken erhöhen bei gleichzeitiger Senkung des Mineralölsteuerzuschlags

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte13
  2. 2
    GRÜNE Schweiz6
  3. 3
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz5
  4. 4
    Schweizerische Volkspartei4
  5. 5
    FDP.Die Liberalen3
  6. 6
    Grünliberale Partei2
  • Candinas MartinLead proponent

    Die Mitte · Nationalrat · Sponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.