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CHMotion · 20253798

Notrufsysteme können überlebenswichtig sein

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/19/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die grosse Mehrheit der alten und betagten Menschen in der Schweiz leben in ihrem eigenen Zuhause. Entweder ohne externe Unterstützung oder mit Hilfe von Spitex-Angeboten. Trotzdem bergen Stürze, Selbstunfälle und unbestimmtes Warten auf Hilfe eine grosse Gefahr für ältere Menschen dar – unter anderem weil ihnen die Möglichkeiten fehlen, sich bemerkbar zu machen oder den Notruf zu alarmieren. Verschiedene Notrufsysteme (z.B. Rotkreuz-Notruf) helfen, schwerwiegende Folgen zu verhindern und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen, darunter Notrufarmbänder, Notruftasten oder Sturzmelder. Mit diesen Systemen kann möglichen Komplikationen durch schnelle Hilfe vorgebeugt und fortschreitende Pflegebedürftigkeit verlangsamt oder sogar verhindert werden. Zudem ermöglichen sie eine lange Selbständigkeit, die das Pflege- und Gesundheitswesen entlastet. Jedoch werden diese Systeme aktuell nur in seltenen Fällen von der Krankenkasse und oft nicht einmal von den Ergänzungsleistungen übernommen, während die Kosten für viele nicht tragbar sind (mehrere 100 Franken jährlich). So verzichten viele potentielle Nutzer*innen, was der Gesundheit nicht förderlich ist. Im Sinne der Prävention und der Altersgesundheit sollten solche Notfallsysteme in den OKP-Leistungskatalog aufgenommen werden. Auch mit dem Ziel, teurere Folgekosten zu verhindern. Notrufsysteme können sich tatsächlich als sehr nützlich erweisen. Der Bundesrat begrüsst daher den Einsatz dieser Vorrichtungen. Er möchte vorab daran erinnern, dass nach der Verabschiedung des Geschäfts 24.070 (Änderung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause)) durch das Parlament in der Sommersession 2025 die Kosten für diese Systeme nun im Rahmen der Ergänzungsleistungen (EL) übernommen werden können. Diese Lösung entspricht einem wichtigen Bedürfnis und steht im Einklang mit dem geltenden Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung. Darüber hinaus gibt es ein Verfahren für die Kostenübernahme von Leistungen durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Kostenübernahme von Leistungen durch die OKP wird in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) und deren Anhängen geregelt. Die Leistungspflicht der OKP für Produkte, welche durch die versicherte Person selbst oder einer nichtberuflich an der Untersuchung oder Behandlung mitwirkenden Person oder von Pflegeheimen, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause oder Pflegefachpersonen im Rahmen der Pflegeleistungen angewendet werden, ist in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL, Anhang 2 der KLV) geregelt. Für Neuaufnahmen, Änderungen oder Streichungen hinsichtlich der Kostenübernahme von Leistungen gilt das Antragsprinzip. Das Einreichen eines Antrages steht allen interessierten Kreisen offen. Privatpersonen können sich für die Antragserstellung mit Herstellern, Fachgesellschaften oder Patientenorganisationen zusammenschliessen, um im Antrag darzulegen, dass eine neue Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft den Antrag und unterbreitet ihn der zuständigen ausserparlamentarischen Kommission. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entscheidet nach Anhören dieser über Änderungen der MiGeL. Eine Annahme der Motion mit Beauftragung des Bundesrates zur Aufnahme von Positionen in die MiGeL würde folglich dem geltenden Antragsverfahren und der darin eingeschlossenen Bewertung nach den Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ( Art. 32 Abs. 1 KVG, SR 832.10) widersprechen und auch zur Bevorzugung von einzelnen Leistungen gegenüber anderen Leistungen führen, welche über den bewährten Weg geprüft und aufgenommen werden. Das Antragsverfahren wurde von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle vor einigen Jahren geprüft und für angemessen befunden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, Notrufsysteme (Notfalltasten, -knöpfe, -armbänder) für betagte Personen in den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungskatalog aufzunehmen. Es sind angemessene, kostendeckende Vergütungen zu definieren. Notrufsysteme können überlebenswichtig sein

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz14
  2. 2
    GRÜNE Schweiz12
  3. 3
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • Prelicz-HuberLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.