Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHMotion · 20253748

Abschüsse von Wölfen in Jagbanngebieten ermöglichen

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
6/19/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Der Abschuss von Wölfen, die Schäden verursachen und damit die Bedingungen für eine Abschussbewilligung erfüllen, ist auch in Jagdbanngebieten umzusetzen. Ebenso muss die Regulierung gemäss Art. 7a in den Jagdbanngebieten möglich sein. Die Schweiz zählt 43 eidgenössische Jagdbanngebiete mit einer Gesamtfläche von rund 150 000 ha, die hauptsächlich in der Alpenregion liegen. In den betroffenen Gebieten, in denen sich die Sömmerung von Nutztieren mit den Jagdbanngebieten überschneidet, verhindert die aktuelle Gesetzgebung den Abschuss von geschützten Tieren wie Wölfen, während der Abschuss von ungeschützten Tieren wie Hirschen erlaubt werden kann. Die Grösse der Jagdbanngebiete macht eine Regulierung des Wolfes unmöglich, selbst wenn die Bedingungen für eine Regulierung erfüllt sind. Dieses Hindernis muss behoben werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Wolfspopulation für die Alpwirtschaft grosse Herausforderungen mit sich bringt. Gleichzeitig ist er der Ansicht, dass das revidierte Jagdrecht umgesetzt und angewendet werden soll, bevor weitere Anpassungen geprüft werden. Dementsprechend unterstützt er das Postulat 25.3027 «Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung». Im Rahmen der Beratung der parlamentarischen Initiative 21.502 «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» lehnte der Nationalrat einen Einzelantrag zur Zulassung von Abschüssen geschützter Arten in eidgenössischen Jagdbanngebieten mit 117 zu 77 Stimmen ab. Ergänzend ist festzuhalten, dass eine Regulierung ausserhalb von Schutzgebieten möglich ist. Wolfsterritorien sind mit durchschnittlich 250 Quadratkilometern deutlich grösser als die eidgenössischen Jagdbanngebiete (das Grösste hat eine Fläche von 94 Quadratkilometern). Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, das Jagdgesetz so zu ändern, dass zum Abschuss bewilligte Wölfe, auch in Jagdbanngebieten abgeschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist. Abschüsse von Wölfen in Jagbanngebieten ermöglichen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei15
  2. 2
    Die Mitte3
  3. 3
    FDP.Die Liberalen1
  4. 4
    Eidgenössisch-Demokratische Union1
  • WandfluhLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.