CHMotion · 20253735
Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Introduced
- 6/19/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Der Bund gewährt zu diesem Zweck Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – allerdings nur bis zum 35. Altersjahr. Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie (Zorn Alexander (2025): The structure of ageing in Swiss agriculture) waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben im Durchschnitt 36.7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt. In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe und der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft, soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen der Realität angepasst und auf 40 Jahre angehoben werden. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 42 Absatz 2 der Strukturverbesserungsverordnung dahingehend anzupassen, dass die Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke neu bei 40 Jahren, statt wie bisher bei 35 Jahren liegt. Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur
Who proposed it
Sponsors by party
- 1GRÜNE Schweiz2
- 2Die Mitte2
- 3Schweizerische Volkspartei2
- 4Grünliberale Partei1
- 5Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
- 6FDP.Die Liberalen1
- 7Evangelische Volkspartei der Schweiz1
- BaumannLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
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