Skip to content
This site is in beta. Expect a few mistakes — fixes and features are still being worked on.
Good ideas shouldn't stop at borders.
Sign in
CHMotion · 20253726

Kein goldener Fallschirm für entlassene Führungskräfte des Bundes

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Nationalrat geplant

Introduced
6/19/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

In einem Hintergrundartikel in der NZZ am Sonntag vom 11. Mai 2025 mit dem Titel «Fragwürdige Grosszügigkeit» werden eine Reihe von Abgangsentschädigungen untersucht, die der Bundesrat Führungskräften in Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewährt hat. Gemäss Artikel 19 BPG richtet der Arbeitgeber einer angestellten Person eine Entschädigung aus, wenn das Arbeitsverhältnis ohne deren Verschulden aufgelöst wird. Für die Ausrichtung einer Entschädigung, die bis zu einem Jahreslohn betragen kann, ist es unter anderem erforderlich, dass die angestellte Person in einem Beruf arbeitet, nach dem keine oder nur eine schwache Nachfrage besteht und das Arbeitsverhältnis lange gedauert oder die Person ein bestimmtes Alter erreicht hat. Die NZZ am Sonntag hat aufgrund des Öffentlichkeitsgesetzes Informationen über Entschädigungen erhalten, die der Bundesrat Führungskräften, die zwischen 2021 und 2023 «entlassen» wurden, ausgezahlt hat. Aus den Informationen geht hervor, dass die Voraussetzungen nach Artikel 19 BPG in mehreren Fällen nicht erfüllt waren. Es macht daher den Anschein, dass unzulässigerweise zum Instrument der Entschädigung als (kostspielige) Möglichkeit des Entgegenkommens gegriffen wird, um Konflikte, Gerichtsverfahren sowie einen politischen oder einen Imageschaden zu vermeiden. Die Folge sind Ausgaben in Millionenhöhe zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Angesichts des Spardrucks des Bundes und des Grundsatzes der Gleichbehandlung und unter Berücksichtigung der Privilegien, die das Bundespersonal im Vergleich zu den in der Privatwirtschaft angestellten Personen, in verschiedenen Bereichen bereits geniesst ‒ so etwa der Lohn, um ein Privileg zu nennen –, wird der Bundesrat beauftragt, die Praxis der «bequemen» Abgangsentschädigungen zu beenden und sich strikt an die Vorgaben im BPG zu halten. Weiter wird er beauftragt, die in Artikel 19 Absatz 5 BPG vorgesehene maximale Höhe der Entschädigung von einem Jahreslohn auf den Lohn für sechs Monate zu senken. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass Abgangsentschädigungen zwar zurückhaltend einzusetzen sind, situativ aber angezeigt sein können. Diese Fälle sind im Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1 ) und in der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3 ) festgehalten. Dem Bundesrat sind keine Fälle bekannt, in denen diese Vorgaben nicht eingehalten wurden. Der Bundesrat hat bereits im Rahmen der Motion Golay 24.3481 Goldenen Fallschirmen in der Bundesverwaltung ein Ende setzen zu den Abgangsentschädigungen Stellung genommen. Diese Motion wurde vom Nationalrat angenommen, aber vom Ständerat abgelehnt. Dies nicht zuletzt, da der Ständerat sowie die staatspolitische Kommission des Nationalrates der parlamentarischen Initiative 23.432 Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader der Bundesverwaltung und bundesnaher Unternehmen Folge gegeben haben. Die staatspolitische Kommission des Ständerates ist daran, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Auch um den Arbeiten im Rahmen der genannten parlamentarischen Initiative nicht vorzugreifen, wird die Ablehnung der Motion beantragt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt: Bundesangestellten – im Besonderen solchen in leitender Funktion – keine «bequeme» Abgangsentschädigung mehr zu gewähren, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, und sich streng an die in Artikel 19 des Bundespersonalgesetzes (BPG) vorgesehenen Massnahmen zu halten. Weiter soll die maximale Höhe der Entschädigung nach Artikel 19 Absatz 5 BPG von einem Jahreslohn auf den Lohn für sechs Monate gesenkt werden. Kein goldener Fallschirm für entlassene Führungskräfte des Bundes

Who proposed it

  • QuadriLead proponent

    Lega dei Ticinesi · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.