CHPostulat · 20253394
Strafjustiz entlasten. Landesverweisungen den Migrationsbehörden übertragen?
Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Überwiesen an den Bundesrat
- Introduced
- 3/21/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Im Zuge der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wurde im Jahr 2016 die Landesverweisung im StGB eingeführt. War die Aufenthaltsbeendigung bis dahin Sache der Migrationsämter, sind seither die Strafgerichte dafür zuständig. Als Vorteil der neuen Zuständigkeit sah man v.a. den Umstand, dass dadurch im Strafurteil sofort über die Aufenthaltsbeendigung entschieden werde, womit die Verfahren beschleunigt würden. Diese Hoffnung hat sich aus mehreren Gründen zerschlagen: Die Verlagerung ist einer der Hauptgründe für die chronische Überlastung der Strafjustiz: Sie hat mit der Prüfung der Landesverweisung eine neue Aufgabe übernommen, die grossen Aufwand und hohe Kosten verursacht. Ausländische Straftäter haben einen Anreiz, den gesamten Instanzenzug auszuschöpfen, obwohl sie die strafrechtliche Verurteilung – ausser der Landesverweisung – anerkennen. Das hat eine massive Verlängerung der Verfahren zur Folge. Der stark formalisierte Strafprozess führt im Vergleich zum verwaltungsrechtlichen Verfahren zu einer Verkomplizierung und Verteuerung. Es stellen sich schwierige Abgrenzungsfragen bzgl. Zuständigkeit (Art. 62 Abs. 2 AIG). Die Rechtsunsicherheit wird dadurch verstärkt, dass bzgl. Aufenthaltsbeendigung nebeneinander strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Praxen bestehen, die teils nicht koordiniert sind. Indem eine Straftat als Beendigungsgrund im Strafprozess behandelt wird, andere Beendigungsgründe (z.B. Sozialhilfebezug, Schulden, Integrationsdefizit) hingegen im Verwaltungsverfahren, fehlt die Gesamtsicht, die früher oft ausschlaggebend dafür war, einen Ausländer des Landes zu verweisen. Insgesamt dürfte sich die Praxis entgegen der Intention der von Volk und Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiative eher entschärft haben. Gerade im Strafbefehlsverfahren wird auch in obligatorischen Fällen sehr oft auf Landesverweisungen verzichtet, um nicht Anklage erheben zu müssen. Die Zahlen, welche der Bundesrat kürzlich lieferte, sprechen Bände. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Der BR wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob eine Gesetzesänderung zwecks Rückübertragung der Zuständigkeit zur Aufenthaltsbeendigung bei ausländischen Straftätern auf die Migrationsbehörden unter den Gesichtspunkten der Entlastung der Strafjustiz; der Verfahrensdauer; und der mit der Ausschaffungsinitiative beabsichtigten Verschärfung der Praxis; Optimierungspotenzial verspricht und daher angezeigt ist. Strafjustiz entlasten. Landesverweisungen den Migrationsbehörden übertragen?
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Schweizerische Volkspartei18
- 2Die Mitte2
- 3Sozialdemokratische Partei der Schweiz2
- 4GRÜNE Schweiz1
- 5Alternative-die Grünen Kanton Zug1
- Schmid PascalLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.