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CHMotion · 20253308

Moratorium für den Verkauf von Gebäuden des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
3/21/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die erwähnten Gebäude sind für eine optimale Auftragserfüllung des BAZG unerlässlich, insbesondere in einem geopolitischen Umfeld, in dem die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung eine grosse Herausforderung darstellt. Der Verkauf von Gebäuden, die ausschliesslich als Wohnraum genutzt werden, ist nachvollziehbar, selbst wenn BAZG-Mitarbeitende darin wohnen. Es ist jedoch undenkbar, Gebäude mit operativer und strategischer Funktion zu verkaufen. Die aktuelle Lage und insbesondere die verstärkten Grenzkontrollen verdeutlichen, wie wichtig es für schnelle und wirksame Interventionen ist, Einrichtungen an Grenzen und in der Nähe davon aufrechtzuerhalten, damit die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und die grenzüberschreitende Kriminalität bekämpft werden können. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) befindet sich in einer umfassenden Transformation, deren Kern das Programm DaziT ist. Die Digitalisierung und daraus folgend mobile, risikobasierte Einsatzformen führen zu veränderten Anforderungen an die Betriebsimmobilien des BAZG. Das heutige Betriebsimmobilienportfolio des BAZG ist historisch gewachsen und besteht aus insgesamt über 1 000 Liegenschaften (Objekten und Grundstücken). Im Rahmen der Erarbeitung der Objektstrategie für die Betriebsimmobilien des BAZG vom 27. April 2022 wurde das bestehende Portfolio dahingehend beurteilt, inwieweit es den neuen betrieblichen Bedürfnissen sowie strategischen Vorgaben gerecht wird. Die Beurteilung zeigte, dass die bestehenden Objekte und Grundstücke diese nicht abdecken können. Darüber hinaus weisen rund 83 Prozent der bestehenden Objekte einen Teil- oder Gesamtsanierungsbedarf auf. Für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Liegenschaften des Bundes ist das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) verantwortlich. Das BAZG als Nutzer mietet seine Liegenschaften, solange diese für betriebliche Zwecke notwendig sind. Andernfalls werden sie dem BBL zur Weiterverwendung durch andere Verwaltungseinheiten oder zur Devestition übergeben. Das Ziel der Objektstrategie des BAZG ist die optimale Ausrichtung des Betriebsimmobilienportfolios auf die Bedürfnisse und Anforderungen des BAZG sowie das Aufzeigen der geplanten Umsetzung und der finanziellen Konsequenzen über die nächsten 20 Jahre. Der Bedarf der künftig benötigten Infrastruktur wurde mit Blick auf die möglichen Risiken, das Verkehrs- und Warenvolumen, die geographische Lage sowie die Ausrichtung auf mobile Einsatzformen definiert. Weiter soll die Infrastruktur durch den Einsatz von Sensorik gestärkt und durch möglichst modulare Bestandteile für mehrere Zwecke nutzbar gemacht werden. Ebenso sollen Synergien mit anderen Behörden (z. B. Kantonspolizeien) genutzt werden. Mit der Umsetzung der Objektstrategie bis 2041 ist mindestens die Hälfte der heutigen rund 1 000 Liegenschaften aus betrieblichen Gründen nicht mehr passend für das BAZG. Die Reduktion der Objekte wird insbesondere durch die Konzentration von Immobilienfunktionen an zentralen Standorten ermöglicht. So werden beispielsweise die Stützpunkte für die operativen Einsatzkräfte konsolidiert und neue Interventionszentren geplant, in denen die Funktionen für spezifische Kontrollen räumlich zusammengefasst werden können. Zusätzlich werden zahlreiche bestehende Standorte redimensioniert. Die Einsatzfähigkeit, das Einsatzgebiet und der Aufgabenbereich des BAZG an der Grenze und im Grenzraum sind davon nicht betroffen. Die Kontrollen werden vermehrt mobil, risiko- und lageabhängig und weniger abhängig von Gebäudeinfrastrukturen ausgeführt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Objektstrategie im Rahmen der verfügbaren Mittel zielführend ist und gemäss Planung weiterverfolgt werden soll. Das BAZG ist für eine effiziente Aufgabenerfüllung auf die richtigen Betriebsimmobilien am richtigen Standort angewiesen. Ein sofortiges Moratorium für den Verkauf von Gebäuden des BAZG würde kostenintensive Investitionen für die Instandhaltung und Sanierung von teils unzweckmässigen Objekten und Gebäuden erfordern, die nicht mit der operationellen Ausrichtung des BAZG übereinstimmen. Zudem würden ohne Reduktion der heutigen Anzahl Liegenschaften die nötigen Gelder für Investitionen in neue Objekte fehlen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Damit das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angesichts der wachsenden Herausforderungen für unsere Sicherheit handlungsfähig bleibt, dürfen keine Gebäude mehr verkauft werden, die das BAZG für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Es wird daher ein sofortiges Moratorium gefordert, und für jedes Gebäude soll in Absprache mit den Verantwortlichen des BAZG eingehend geprüft werden, wie wichtig es für die Erfüllung dieser Aufgaben ist. Angesichts der Hauptaufgabe des BAZG, für die Sicherheit unseres Landes und unserer Bevölkerung zu sorgen, insbesondere bei der Grenzkontrolle und der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität; angesichts der weltweiten geopolitischen Entwicklungen und der jüngsten Entscheide unserer Nachbarländer, die Grenzkontrollen zu verschärfen; angesichts der logistischen und operativen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die BAZG-Mitarbeitenden ihrem Auftrag für die öffentliche Sicherheit gerecht werden können; angesichts der strategischen Funktion von Gebäuden des BAZG für die Erfüllung dieses Auftrags, insbesondere von Einrichtungen in der Nähe von Grenzen und wichtigen Grenzübergängen, wird der Bundesrat beauftragt, ein sofortiges Moratorium für den Verkauf von Gebäuden im Besitz des BAZG zu verhängen, namentlich von Einrichtungen, welche die BAZG-Mitarbeitenden operativ unmittelbar zur Aufgabenerfüllung im Rahmen der Grenzkontrolle, der Überwachung und der öffentlichen Sicherheit benötigen. Moratorium für den Verkauf von Gebäuden des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei19
  2. 2
    Eidgenössisch-Demokratische Union2
  3. 3
    Mouvement Citoyens Genevois2
  4. 4
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  5. 5
    Lega dei Ticinesi1
  6. 6
    Die Mitte1
  • PahudLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

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