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CHParlamentarische Initiative · 20250492

Gewalt und Drohung gegen Behörden von Amtes wegen verfolgen

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
12/18/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

In der Schweiz wie auch in vielen anderen Ländern nehmen verbale und manchmal auch körperliche Gewalt, Drohungen und Tätlichkeiten gegen Behörden allmählich zu. Auch wenn die Lage glücklicherweise nicht so ernst ist wie in anderen Teilen der Welt, beeinträchtigen solche Verhaltensweisen das reibungslose Funktionieren der Institutionen, die für eine lebendige Demokratie notwendigen Debatten und die Regeln der Rechtsstaatlichkeit. Ein Klima der Angst ist zudem Gift für das Milizsystem: Wenn Menschen aus Angst vor Drohungen oder Einschüchterungen darauf verzichten, sich für ein Amt zur Wahl zu stellen, beispielsweise auf kommunaler oder kantonaler Ebene, kann sich unser institutionelles System nicht erneuern. Solche Handlungen müssen daher mit aller Kraft bekämpft werden. Leider kann man den Medien jedoch regelmässig entnehmen, dass beispielsweise Politiker und Politikerinnen oder Beamte und Beamtinnen bedroht oder eingeschüchtert wurden oder sogar Schlimmeres erlebt haben. In solchen Fällen muss der Staat nicht nur die betroffenen Personen (Behördenmitglieder oder Beamte und Beamtinnen) schützen, sondern auch sich selbst. Das Signal muss klar sein: Solche Angriffe haben in einer Demokratie keinen Platz und werden nicht toleriert. Ausserdem sollten nicht die von der Drohung oder Gewalt betroffenen Personen persönlich Anzeige erstatten müssen. Der Staat sollte dies übernehmen und sich so selbst schützen. Die Einführung der Strafverfolgung von Amtes wegen wird dazu beitragen, dass unsere Institutionen weiterhin reibungslos funktionieren und ein konstruktives Klima für unsere Demokratie bewahrt wird. Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) ist so zu ergänzen, dass aggressive Handlungen (z. B. Drohungen, Gewalt, Tätlichkeiten) gegen ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten oder eine Beamtin im Zusammenhang mit der Ausübung seiner oder ihrer amtlichen Pflichten künftig von Amtes wegen verfolgt werden. Gewalt und Drohung gegen Behörden von Amtes wegen verfolgen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    FDP.Die Liberalen5
  2. 2
    GRÜNE Schweiz2
  3. 3
    Mouvement Citoyens Genevois2
  4. 4
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz1
  5. 5
    Schweizerische Volkspartei1
  • CottierLead proponent

    FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Sponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Mouvement Citoyens Genevois · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Mouvement Citoyens Genevois · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

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