CHParlamentarische Initiative · 20250489
Deregulierung mit System
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:In Kommission des Ständerats
- Introduced
- 12/18/2025
- Chamber
- Ständerat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Internationale Erfahrungen zeigen, dass Länder, die ihre Regulierungen regelmässig entrümpeln, mehr Wachstum und eine stärkere Innovationskraft verzeichnen. Regulierung und Bürokratie sind in den letzten Jahren auch in der Schweiz stetig gewachsen. Heute kostet die staatliche Regulierungsflut Unternehmen Milliarden Franken pro Jahr – Tendenz steigend. Es fehlt nicht an guten Vorsätzen zur Reduktion, sondern an einem systematischen Ansatz, der die bestehenden Regeln als Ganzes überprüft. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz besteht eine ausbaufähige Grundlage. Mit einer Pflicht zur Berichterstattung sind Bundesrat und Verwaltung permanent gefordert, Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Art. 7 Abs. 5 UEG (SR 930.31) wird wie folgt ergänzt: „5 Die Departemente legen die Ergebnisse der Bereichsstudien dem Bundesrat vor und stellen ihm Antrag über das weitere Vorgehen. Der Bundesrat erstattet den Eidgenössischen Räten Bericht über das Ergebnis der Bereichsstudien sowie über die in diesem Zusammenhang ergriffenen Massnahmen, die in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten zudem jedes Jahr mindestens drei bis fünf konkrete Gesetzesreformen zur Entlastung von Unternehmen.“ Deregulierung mit System
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Schweizerische Volkspartei4
- 2Die Mitte3
- 3FDP.Die Liberalen3
- RegazziLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.