CHParlamentarische Initiative · 20250487
Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Introduced
- 12/17/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
In der Schweiz wird mehr unbezahlte als bezahlte Arbeit geleistet. Insgesamt wurde 2020 unbezahlte Arbeit im Wert von 434 Mia. Franken geleistet, während rund 9.8 Mia. Stunden. Im Vergleich dazu wurden lediglich 7.6 Mia. Stunden gegen Bezahlung gearbeitet. Während Frauen über 60% der unbezahlten Arbeit übernehmen, leisten Männer rund 60% der bezahlten Arbeit. Diese ungleiche Verteilung der Sorge-Arbeit führt für Frauen zu tieferen Einkommen, Vermögen und Renten und entsprechend einem höheren Armutsrisiko. Mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV, die rentenbildend wirken, wird dieser Arbeit minimal Rechnung getragen. Allerdings ist deren Effekt aufgrund der geringen Höhe klein: Im Schnitt erhöhen die Gutschriften die AHV-Renten um lediglich 81 Fr.. Die Frauenrenten werden dadurch durchschnittlich um bescheidene 99 Fr. pro Monat erhöht. Gleichzeitig ist bei den Pensionierten das Wohlstandsgefälle besonders ausgeprägt. Während gewisse ihren Lebensunterhalt problemlos bestreiten, lebt eine von fünf älteren Personen unterhalb oder nahe der Armutsgrenze. Das oberste Quintil der Einkommen erhält ein fast viermal so hohes Einkommen wie das unterste Quintil. Entsprechend beziehen knapp 15% der Pensionierten Ergänzungsleistungen, weil ihre Renten nicht zu Leben reichen. Frauen sind deutlich stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften betragen heute das Dreifache der jährlichen Minimalrente. Eine bescheidene Erhöhung der Gutschriften, analog zu Liechtenstein, würde eine Verbesserung des Rentenniveaus für Personen ermöglichen, deren Rente heute unter der maximalen Altersrente liegt und wäre ein zielgerichtetes Instrument gegen Altersarmut, da sehr hohe Einkommen aufgrund der gedeckelten AHV-Renten nicht von Erhöhungen profitieren. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) soll wie folgt angepasst werden: Art. 29 sexies 3. Erziehungsgutschriften, Absatz 2 Die Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. Art. 29 septies 4. Betreuungsgutschriften, Absatz 4 Die Betreuungsgutschrift entspricht dem Beitrag der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. Sie wird im individuellen Konto vermerkt. Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz12
- 2Grünliberale Partei1
- Marti SamiraLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.