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CHParlamentarische Initiative · 20250487

Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Zugewiesen an die behandelnde Kommission

Introduced
12/17/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

In der Schweiz wird mehr unbezahlte als bezahlte Arbeit geleistet. Insgesamt wurde 2020 unbezahlte Arbeit im Wert von 434 Mia. Franken geleistet, während rund 9.8 Mia. Stunden. Im Vergleich dazu wurden lediglich 7.6 Mia. Stunden gegen Bezahlung gearbeitet. Während Frauen über 60% der unbezahlten Arbeit übernehmen, leisten Männer rund 60% der bezahlten Arbeit. Diese ungleiche Verteilung der Sorge-Arbeit führt für Frauen zu tieferen Einkommen, Vermögen und Renten und entsprechend einem höheren Armutsrisiko. Mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV, die rentenbildend wirken, wird dieser Arbeit minimal Rechnung getragen. Allerdings ist deren Effekt aufgrund der geringen Höhe klein: Im Schnitt erhöhen die Gutschriften die AHV-Renten um lediglich 81 Fr.. Die Frauenrenten werden dadurch durchschnittlich um bescheidene 99 Fr. pro Monat erhöht. Gleichzeitig ist bei den Pensionierten das Wohlstandsgefälle besonders ausgeprägt. Während gewisse ihren Lebensunterhalt problemlos bestreiten, lebt eine von fünf älteren Personen unterhalb oder nahe der Armutsgrenze. Das oberste Quintil der Einkommen erhält ein fast viermal so hohes Einkommen wie das unterste Quintil. Entsprechend beziehen knapp 15% der Pensionierten Ergänzungsleistungen, weil ihre Renten nicht zu Leben reichen. Frauen sind deutlich stärker von Altersarmut betroffen als Männer. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften betragen heute das Dreifache der jährlichen Minimalrente. Eine bescheidene Erhöhung der Gutschriften, analog zu Liechtenstein, würde eine Verbesserung des Rentenniveaus für Personen ermöglichen, deren Rente heute unter der maximalen Altersrente liegt und wäre ein zielgerichtetes Instrument gegen Altersarmut, da sehr hohe Einkommen aufgrund der gedeckelten AHV-Renten nicht von Erhöhungen profitieren. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) soll wie folgt angepasst werden: Art. 29 sexies 3. Erziehungsgutschriften, Absatz 2 Die Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. Art. 29 septies 4. Betreuungsgutschriften, Absatz 4 Die Betreuungsgutschrift entspricht dem Beitrag der vierfachen minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. Sie wird im individuellen Konto vermerkt. Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz12
  2. 2
    Grünliberale Partei1
  • Marti SamiraLead proponent

    Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.