CHParlamentarische Initiative · 20250467
Mineralölsteuer-Rückerstattung längerfristig sichern
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
- Introduced
- 9/18/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Der Bundesrat hatte in der Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes vorgeschlagen, die Rückerstattung an die konzessionierten Transportunternehmen auf den 1. Januar 2026 aufzuheben. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde einerseits die Aufhebung in zwei Stufen und andererseits die Ausnahme der Schifffahrt von der Aufhebung beschlossen. Die Formulierung der Inkrafttretensbestimmung des revidierten CO2-Gesetzes hat jedoch ungewollt dazu geführt, dass die meisten Rückerstattungen nach Artikel 18 des Mineralölsteuergesetzes bis Ende 2030 befristet wurden. Es ist absurd anzunehmen, dass die Räte in vollem Bewusstsein ohne jegliche Diskussion die Aufhebung aller Rückerstattungen auf den 1. Januar 2031 über den Inkraftsetzungsartikel beschlossen haben sollen, während in der Kommunikation stets ausschliesslich die Rede von der zweistufigen Aufhebung der Rückerstattung an die konzessionierten Transportunternehmen war. Noch absurder wäre es, die Schifffahrt noch explizit von den übrigen konzessionierten Transportunternehmen auszunehmen, damit die Rückerstattung auch nach 2030 weiterläuft und sie dann über den Inkraftsetzungsartikel dennoch abzuschaffen. Der Bundesrat hat vor dem Hintergrund der letzten Revision des CO2-Gesetzes und internationaler klima- und handelspolitischen Entwicklungen eine Überprüfung der Mineralölsteuerrückerstattungen in Auftrag gegeben. Der Bericht kam zum Schluss, dass die zu erwartende Reduktion der CO2-Emissionen durch die Aufhebung oder Reduzierung der Rückerstattungen sehr gering sei. Gleichzeitig stellte er fest, dass die Rückerstattungen für die betroffenen Branchen eine hohe wirtschaftliche Bedeutung haben. Gestützt auf diese Ergebnisse hat der Bundesrat am 8. Dezember 2023 entschieden, die Rückerstattungen unverändert beizubehalten. Die gestützt auf Artikel 218 Absatz 3 des BAZG-Vollzugsaufgabengesetzes vom 20. Juni 2025 (BAZG-VG; BBl 2025 2035) erfolgte Befristung der Steuerrückerstattungen für Fahrten mit Schiffen auf dem vom Bund konzessionierten Linien zum Zweck der Personenbeförderung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturwerkstein-Abbau und Berufsfischerei nach Artikel 18 Absatz 2 des mit dem BAZG-VG geänderten Mineralölsteuergesetzes (MinöStG) sei aufzuheben. Sollte das BAZG-VG bis zum Ende der Befristung (31. Dezember 2030) noch nicht in Kraft getreten sein, soll die Befristung der Rückerstattung des Mineralölsteuerzuschlags nach Artikel 18 Absatz 2 des MinöStG in der Fassung vom 1. Januar 2026 aufzuheben. Mineralölsteuer-Rückerstattung längerfristig sichern
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Schweizerische Volkspartei12
- 2Die Mitte2
- 3Eidgenössisch-Demokratische Union1
- 4Lega dei Ticinesi1
- 5FDP.Die Liberalen1
- 6Mouvement Citoyens Genevois1
- Stettler ThomasLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.