CHParlamentarische Initiative · 20250466
Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und Unterricht der Landessprachen
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
- Introduced
- 9/16/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
In einem multikulturellen und mehrsprachigen Land wie der Schweiz spielt die Kenntnis der Landessprachen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine entscheidende Rolle. Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern (Art. 70 Abs. 3). Hierfür sieht die interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) vor, dass in der obligatorischen Schulzeit ab dem 5. Schuljahr eine zweite Landessprache und ab dem 7. Schuljahr Englisch unterrichtet wird. Mehrere Kantone überprüfen derzeit diese Vorgabe (laufende Debatten oder bereits gefasste Beschlüsse). Neuregelungen könnten allerdings den genannten Verfassungsgrundsatz und das vor einigen Jahren dazu ausgearbeitete interkantonale Konkordat verletzen. Sind gewisse Kantone der Ansicht, zwei Fremdsprachen auf Primarstufe seien zu anspruchsvoll und nachteilig für den Unterricht, können sie innert der Vorgaben der interkantonalen Vereinbarungen selbst bestimmen, wie sie vorgehen. Ihre Entscheide dürfen jedoch das genannte Verfassungsziel nicht gefährden, das den nationalen Zusammenhalt und die Verständigung in der Schweiz sicherstellen soll. Daher muss im SpG verankert werden, dass in der Primarstufe mindestens eine Landessprache als Fremdsprache unterrichtet wird. Das Sprachengesetz (SpG) wird wie folgt geändert: Artikel 15 Unterricht Absatz 3 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht der Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung. Während der obligatorischen Schulzeit muss in der Primarstufe mindestens eine Landessprache als Fremdsprache unterrichtet werden. Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und Unterricht der Landessprachen
Who proposed it
Sponsors by party
- 1FDP.Die Liberalen9
- 2Schweizerische Volkspartei9
- 3Sozialdemokratische Partei der Schweiz9
- 4GRÜNE Schweiz5
- 5Die Mitte3
- 6Mouvement Citoyens Genevois2
- 7Liberal-Demokratische Partei1
- CottierLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.