CHParlamentarische Initiative · 20250454
Feministische Verfassungsrevision. Finanzielle Autonomie garantieren
Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed
Official status:Erledigt
- Introduced
- 6/20/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist in der Bundesverfassung zwar verankert, aber bis heute nicht verwirklicht. Frauen leisten den Grossteil unbezahlter Sorgearbeit, verdienen im Durchschnitt weniger, arbeiten häufiger Teilzeit, sind häufiger armutsbetroffen und erhalten rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Gemäss Ellex.ch haben Frauen ein um 43 % tieferes Erwerbseinkommen und ein um 52 % tieferes Vermögen als Männer. Jede dritte Frau in der Schweiz hat zudem keine existenzsichernde Rente. Das zeigt: Die finanzielle Autonomie über den Lebensverlauf hinweg ist für viele Frauen nicht gewährleistet. Finanzielle Autonomie ist aber nicht nur eine Frage der Gleichstellung – sie ist Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung und ein Leben in Sicherheit. Ohne eigenes Einkommen oder soziale Absicherung fehlt vielen Frauen zum Beispiel die Möglichkeit, aus gewaltvollen Beziehungen auszubrechen. Finanzielle Abhängigkeit ist eine zentrale strukturelle Voraussetzung für Gewalt – und deren Überwindung damit aktive Gewaltprävention. Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, diesen zentralen Aspekt von Gleichstellung und Freiheit in der Bundesverfassung zu verankern. Mit einem neuen Absatz 3bis zu Artikel 8 soll die Verpflichtung von Bund und Kantonen festgehalten werden, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es allen Menschen ermöglichen, in jeder Lebensphase finanziell autonom zu sein. Es geht hier nicht um politische Einzelmassnahmen, sondern um die Festlegung eines Grundrechts – um ein verfassungsrechtlich geschütztes Prinzip, das politische Entscheidungen leiten und soziale Gerechtigkeit stärken soll. Diese Verfassungsnorm ist ein Schritt, um der ökonomischen Dimension von Gleichstellung endlich den verfassungsrechtlichen Stellenwert zu geben, der ihr zusteht. Art. 8 Abs. 3bis (neu) Bund und Kantone sorgen dafür, dass alle Menschen in allen Lebensphasen finanziell autonom sein können. Sie fördern insbesondere die eigenständige Existenzsicherung, soziale Absicherung von unbezahlter Sorgearbeit, Gleichstellung im Erwerbsleben sowie in der Altersvorsorge. Feministische Verfassungsrevision. Finanzielle Autonomie garantieren
Who proposed it
- FunicielloLead proponent
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