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CHParlamentarische Initiative · 20250452

Aufhebung der Leistungskürzungen für junge Arbeitssuchende aus der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
6/20/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Aufgrund der prekären Finanzlage der Arbeitslosenversicherung wurden mit der 4. AVIG-Revision die Leistungen stark gekürzt. Unter anderem wurden der Anspruch auf Taggelder für junge Arbeitssuchende reduziert und die Wartezeiten verlängert. Infolgedessen sind heute viel weniger junge Arbeitssuchende bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) registriert, und sie sind bei Stellenverlust nur sehr beschränkt geschützt. Die Problematik zeigt sich beispielsweise im deutlich angestiegenen Verhältnis von arbeitslosen jungen Erwachsenen zu registrierten jungen Arbeitssuchenden. Auch werden heute im Vergleich zum Durchschnitt wesentlich mehr junge Arbeitssuchende ausgesteuert als vor der 4. AVIG-Revision. Die Revision führte also nicht in erster Linie zur rascheren Integration junger Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt, sondern zu einem geringeren Schutz und weniger RAV-Registrierungen. Aufgrund dieser Missstände können junge Arbeitssuchende unter Umständen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, und auch ihre zukünftige berufliche Laufbahn ist gefährdet. Es ergibt sich für die Schweizer Wirtschaft kein Vorteil, ganz im Gegenteil. Dank der deutlichen Verbesserung der Finanzlage der Arbeitslosenversicherung ist die Leistungskürzung für junge Arbeitssuchende aufzuheben. Wenn sie die Beitragszeit erfüllen, erhalten sie Anspruch auf die gleiche Anzahl Taggelder wie andere Arbeitssuchende unter 55 Jahren. Der Umfang der Leistungen wird nach wie vor durch die Beitragszeit bestimmt. Dank verstärkter Unterstützung durch die öffentliche Arbeitsvermittlung wird zudem das inländische Arbeitskräftepotenzial besser ausgeschöpft, und die Integration junger Erwachsener in den Arbeitsmarkt wird gefördert. Artikel 27 Absatz 5bis des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) wird gestrichen. Arbeitssuchende unter 25 Jahren haben somit keinen gesonderten Taggeldanspruch mehr, sondern werden Arbeitssuchenden zwischen 25 und 54 Jahren gleichgestellt. Beitragszeit und Unterhaltspflichten bestimmen den Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung jedoch weiterhin. Aufhebung der Leistungskürzungen für junge Arbeitssuchende aus der vierten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte6
  2. 2
    GRÜNE Schweiz5
  3. 3
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz2
  4. 4
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • PorchetLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

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  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.