CHParlamentarische Initiative · 20250448
Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Anreiz für erwerbstätige Personen nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
- Introduced
- 6/19/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Auch die Kantone und Gemeinden sind von den Herausforderungen des Arbeitskräftemangels betroffen. Eine einheitliche Regelung auf kantonaler und kommunaler Ebene stellt sicher, dass die Massnahme flächendeckend wirkt und nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Regionen führt. Zudem können die lokalen Arbeitsmärkte durch die Wiedereingliederung von Rentnern gestärkt werden, was zu einer besseren wirtschaftlichen Stabilität und einer höheren Lebensqualität in den Gemeinden beiträgt. Die Möglichkeit für die Kantone, geeignete Massnahmen zur Milderung der steuerlichen Belastung zu ergreifen, hilft, die finanzielle Belastung für pensionierte Personen zu verringern und die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit zu erhöhen. Änderung von Artikel 9 StHG (Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden) Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe j (neu) : Die folgenden Abzüge sind zulässig: j. Ein Abzug für Personen nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters, die eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen oder beibehalten, bis zu einem nach kantonalen Recht bestimmten Betrag pro Steuerjahr. Den Kantonen wird die Freiheit eingeräumt, geeignete Massnahmen zu ergreifen, um die steuerliche Belastung für diese Personen zu mildern. Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Anreiz für erwerbstätige Personen nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters
Who proposed it
- SchneebergerLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.