CHParlamentarische Initiative · 20250445
Keine Entschädigung für Berichterstatter!
Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed
Official status:Erledigt
- Introduced
- 6/13/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die Ratsmitglieder erhalten für die Vorbereitung der Ratsarbeit eine pauschale Entschädigung von 26'000 Franken. Pro Sitzungstag erhalten sie zusätzlich 440 Franken. Insgesamt belaufen sich die Entschädigungen mittlerweile auf über 130'000 Franken pro Jahr - und dies wohlverstanden für ein Mandat, welches circa 50% eines ordentlichen Pensums entspricht. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass das Schreiben eines Berichtes in der Entschädigung enthalten ist. Der Artikel 9 Abs 2 des Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll dahingehend abgeändert werden, dass grundsätzlich keine Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen ausbezahlt werden. Ausnahmen für die Berichterstattung über besonders umfangreiche Geschäfte sollen möglich sein. Keine Entschädigung für Berichterstatter!
Who proposed it
- GlarnerLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.