CHParlamentarische Initiative · 20250438
Parlamentarische Vorstösse. Abstimmen statt abschreiben
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
- Introduced
- 5/7/2025
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Die automatische Abschreibung von Vorstössen nach zwei Jahren, wie sie in Artikel 119 Absatz 5 Buchstabe a vorgesehen ist, kann dazu führen, dass parlamentarische Vorstösse, die von ihrer Verfasserin oder ihrem Verfasser noch als relevant erachtet werden, abgeschrieben werden, ohne dass der Rat dazu Stellung genommen hat. Dies ist umso problematischer, als die Abschreibung häufig das Ergebnis ist von Verzögerungen, die sich unabhängig vom Willen der Verfasserin oder des Verfassers bei der Bearbeitung der Vorstösse angesammelt haben. Mit der vorgeschlagenen Änderung soll eine flexible Lösung eingeführt werden, die die parlamentarische Arbeit respektiert: Wenn die Verfasserin oder der Verfasser vor Ablauf der Zweijahresfrist ihren oder seinen Vorstoss aufrechterhalten möchte, kann sie oder er beantragen, dass er in der nächsten Session ohne mündliche Beratung zur Abstimmung vorgelegt wird. Eine solche Lösung beeinträchtigt weder die Transparenz noch die Qualität des Beratungsprozesses. Denn die parlamentarischen Vorstösse umfassen immer auch eine schriftliche Begründung, und die Stellungnahme des Bundesrates dazu liegt ebenfalls schriftlich vor. Die Argumente für und gegen den Vorstoss sind somit öffentlich, zugänglich und dokumentiert verfügbar. Ausserdem sind bei mündlichen Debatten über Vorstösse die Möglichkeiten des Austauschs ohnehin begrenzt: Nur die Verfasserin oder der Verfasser des Vorstosses, der Bundesrat und eventuell ein oder zwei Ratsmitglieder können sich über kurze Fragen äussern. Dank der vorgeschlagenen Formulierung lässt sich das Wesentliche der parlamentarischen Debatte bewahren und gleichzeitig vermeiden, dass Verfasserinnen und Verfasser von Vorstössen für Verzögerungen bestraft werden, für die ihnen keine Verantwortung zukommt. Zudem kann der Bundesrat so auch den von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern zum Ausdruck gebrachten politischen Willen klarer zur Kenntnis nehmen. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Artikel 119 Absatz 5 Buchstabe a des Parlamentsgesetzes wird wie folgt geändert: 5 Ein Vorstoss eines Ratsmitglieds oder einer Fraktion wird ohne Ratsbeschluss abgeschrieben, wenn: a. der Rat den Vorstoss nicht innert zwei Jahren nach seiner Einreichung abschliessend behandelt hat, es sei denn, die Verfasserin oder der Verfasser beantragt vor Ablauf dieser Frist, dass er in der nächsten Session ohne mündliche Debatte zur Abstimmung vorgelegt wird; Parlamentarische Vorstösse. Abstimmen statt abschreiben
Who proposed it
Sponsors by party
- 1FDP.Die Liberalen4
- 2Sozialdemokratische Partei der Schweiz2
- 3Schweizerische Volkspartei2
- 4Evangelische Volkspartei der Schweiz1
- 5GRÜNE Schweiz1
- 6Die Mitte1
- 7Grünliberale Partei1
- NantermodLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.