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CHParlamentarische Initiative · 20250413

Zur Integration gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
3/20/2025
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Eine Niederlassungsbewilligung begründet viele Rechte (unbefristeter und ohne Bedingung erteilter Aufenthalt usw.), beinhaltet aber auch Pflichten. Schon heute verlangt das Gesetz als Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung, dass die betreffenden Ausländer integriert sind (Art. 34 Abs. 2 Bst. c AIG). Zu den Pflichten und zu einer erfolgreichen Integration gehört, dass sich Ausländer ungeachtet ihrer Herkunft mit Konflikten zwischen ihrer angestammten Kultur und unserer Rechtsordnung auseinandersetzen und dann eine unverhandelbare Prioritätenordnung akzeptieren: In der Schweiz gilt unser Recht – für alle. Wer sich in der Schweiz niederlässt, soll sich als Ausdruck des Willens zur Integration also verbindlich und schriftlich zur Rechtsordnung der Schweiz bekennen und zu ihrem Vorrang im Konfliktfall. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wer sich damit namentlich zur Schweizerischen Bundesverfassung und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten bekennt, bringt auch seine bzw. ihre Zustimmung zu unseren Werten, darunter z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau, zum Ausdruck. Das verbindliche Einverlangen schriftlicher Integrationsbekenntnisse fördert das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Akzeptanz der Menschen in der Schweiz. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist – vorbehältlich allfällig entgegenstehender zwingender völkerrechtlicher Verpflichtungen – wie folgt anzupassen: Ausländerinnen und Ausländer haben künftig für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung den Vorrang der Schweizerischen Rechtsordnung gegenüber allenfalls abweichenden religiösen, kulturellen oder sonstigen Vorschriften, Geboten und dgl. ausdrücklich und vorbehaltlos schriftlich anzuerkennen. Eine Nichtanerkennung gilt als Beweis mangelhafter Integration, so dass keine Niederlassungsbewilligung erteilt werden kann. Zur Integration gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung

Who proposed it

  • KnuttiLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.