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CHMotion · 20244602

Anpassung der Prüfintervalle von Motorfahrzeugen der Kategorie B und für Anhänger bis 3,5 Tonnen

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Nationalrat geplant

Introduced
12/20/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Dauer bis zur ersten periodische Fahrzeugprüfung ist für die nachfolgenden Prüfintervalle anzuwenden, mindestens 5 Jahre. Verlängerung der Prüfintervalle weil der technische Fortschritt bei Motorfahrzeugen, Kat. B unabhängig der Antriebsart zu deutlich langlebigeren und wartungsarmen Fahrzeugen führt. Dies gilt ebenfalls für Anhänger bis 3.5t. durch die Prüfung alle fünf Jahre gut unterhaltene Bremsbeläge unnötig ersetzt werden. das heute verwendete Material vorzeitig, aufgrund einer starren Jahrzahl und nicht aufgrund einer regelmässigen Wartung ersetzt und entsorgt wird, was ökologisch wie ökonomisch wenig sinnvoll ist. die Frist für die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge für die kantonalen Prüfzentren einen grossen zeitlichen Rückstau auslöst. die Sicherheit der Motorfahrzeuge und Anhänger den Fahrzeugführern aufgrund des dichten Strassenverkehrs ein sehr hohes Eigeninteresse beigemessen wird. Die Prüfintervalle für Personenwagen und Motorräder gemäss Artikel 33 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) wurden bereits per 1. Februar 2017 verlängert. Personenwagen und Motorräder sowie Anhänger mit einem Gesamtgewicht zwischen 0,75 t und 3,5 t müssen erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre geprüft werden. Anhänger bis 0,75 t sind von der periodischen Prüfungspflicht ausgenommen. Die Schweiz hat mittlerweile für Personenwagen, Lieferwagen und im Binnenverkehr eingesetzte Lastwagen längere Prüffristen als die EU. Eine weitere Ausdehnung der Prüfintervalle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angezeigt, da die Häufigkeit der Mängel bei den Fahrzeugen ab einem Alter von 10 Jahren oftmals zunimmt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Anpassung von Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge mit dem Ziel zur Verlängerung der Prüfintervalle für Personenwagen und Motorräder auf 5 Jahre für Anhänger bis 3.5t auf 5 Jahre vorzulegen. Anpassung der Prüfintervalle von Motorfahrzeugen der Kategorie B und für Anhänger bis 3,5 Tonnen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei7
  2. 2
    Eidgenössisch-Demokratische Union1
  • WandfluhLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

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  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.