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CHMotion · 20244595

Aufhebung des Zentrumslastenausgleichs

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
12/20/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Der Bund finanziert den soziodemografischen Lastenausgleich zu 100 Prozent. Dieser Lastenausgleich setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einerseits der Ausgleich von Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (SLA A-C), andererseits der Ausgleich von Sonderlasten der Kernstädte (SLA F). Beim SLA F sind nur vier Kantone anspruchsberechtigt: Basel-Stadt, Genf, Zürich und Waadt. Der Beitrag an den Kanton VD ist zudem sehr gering. Rund 97 % der gesamten Dotation entfallen auf die drei erstgenannten Kantone. Der Kanton Bern erhält seit 2011 keine Zahlungen aus dem SLA F mehr (Quelle: Der Bundesrat. Wirksamkeitsbericht 2020-2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen, März 2024; S. 27). Die Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs wurde in den letzten Jahren erhöht. 2025 beträgt er 525 Mio. Franken. Davon setzt der Bund zwei Drittel für den SLA A-C und ein Drittel (175 Mio.) für den SLA F ein. Diese Gelder gehen somit fast ausschliesslich an drei der seit Jahren ressourcenstärksten Kantone, die in den letzten Jahren zudem überdurchschnittlich zulegen konnten. Insbesondere die Anwesenheit grosser Firmen macht diese Kantone sehr reich. Es ist für sie keine Last, eine grössere Stadt auf Kantonsgebiet zu haben, im Gegenteil. Ausserdem haben dieselben Kantone auch Anrecht auf umfangreiche Mittel aus dem SLA A-C, was hier nicht in Frage gestellt wird. Der Bund subventioniert mit dem SLA F ausgerechnet die finanzstärksten Kantone, ohne dass er damit eine bestimmte Leistung abgeltet. Das steht im Widerspruch zu Art. 135 Abs. 2 Bst. a der Bundesverfassung: "Der Finanz- und Lastenausgleich soll insbesondere: a) die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen verringern". Diese Subvention von CHF 175 Mio. sollte gestrichen werden. Der Bundesrat legt der Bundesversammlung gemäss Artikel 18 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Dieser Wirksamkeitsbericht gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs in der vergangenen Periode und erörtert mögliche Massnahmen, d.h. Anpassungen auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe, für die kommende Periode. Der Wirksamkeitsbericht ist Gegenstand einer Vernehmlassung insbesondere bei den Kantonen. Gestützt auf die Analyse des Wirksamkeitsberichts und auf die Ergebnisse der Vernehmlassung entscheidet der Bundesrat, ob er der Bundesversammlung eine Anpassung des FiLaG vorschlagen soll. Der letzte Bericht wurde im März 2024 publiziert. Er schlug verschiedene Anpassungen auf Verordnungsstufe, nicht aber auf Gesetzesstufe vor. Die Haltung des Bundesrats im Wirksamkeitsbericht wurde in der Vernehmlassung sowie in den zum Bericht konsultierten Finanzkommissionen grossmehrheitlich unterstützt. Allfällige Anpassungen des FiLaG sollten im Rahmen des Wirksamkeitsberichts behandelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass das System des Finanzausgleichs in einer gesamtheitlichen Sicht und vor allem zwischen Bund und Kantonen diskutiert wird. Isolierte Anpassungen des FiLaG sollten daher vermieden werden. Im Wirksamkeitsbericht 2026–2029 wird u.a. der Lastenausgleich ein Schwerpunktthema darstellen. In diesem Rahmen werden alle Indikatoren im Lastenausgleich grundsätzlich zu überprüfen sowie die Höhe der Dotation im soziodemografischen Lastenausgleich und die Kriterien für deren Verteilung zu diskutieren sein. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung zum Finanz- und Lastenausgleich dahingehend anzupassen, dass der soziodemografische Lastenausgleich künftig nur mehr Sonderlasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur ausgleicht und keinen Zentrumslastenausgleich mehr vorsieht. Aufhebung des Zentrumslastenausgleichs

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz8
  2. 2
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz3
  3. 3
    Schweizerische Volkspartei2
  • WettsteinLead proponent

    GRÜNE Schweiz · Nationalrat · Sponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.