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CHMotion · 20244468

Vereinfachte Identitätskarte für Seniorinnen und Senioren, die die Schweiz nicht verlassen

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Introduced
12/19/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Ab einem gewissen Alter und wenn ihre körperliche Verfassung dies kaum mehr zulässt, ist es für unsere Bürgerinnen und Bürger sehr umständlich, eine Identitätskarte zu bekommen. Sie müssen einen anstrengenden Weg auf sich nehmen, um ein Erfassungszentrum aufzusuchen, selbst wenn sie keine Ausreise aus der Schweiz mehr beabsichtigen, wofür in der Regel ein biometrischer Ausweis erforderlich ist. Für diese Bürgerinnen und Bürger wäre es daher bequem, wenn sie von zu Hause aus eine vereinfachte Identitätskarte bestellen könnten, um ihre Identität in der Schweiz durch ein offizielles Dokument nachweisen zu können. Diese Praxis ist übrigens in einigen europäischen Ländern üblich. Für die Ausstellung eines amtlichen Ausweises muss der Ausweisinhaber oder die Ausweisinhaberin zuverlässig identifiziert werden können. Die antragstellende Person muss in der Schweiz persönlich bei der ausstellenden Behörde des Wohnsitzkantons vorsprechen und ihre Identität ausweisen. Allenfalls verlangt die ausstellende Behörde zusätzliche Dokumente. Die ausstellende Behörde überprüft die geltend gemachte Identität gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Ausweisverordnung (VAwG; SR 143.11). Im Ausland sind die Schweizer Auslandvertretungen als ausstellende Behörde für die entsprechende Überprüfung im Sinne von Artikel 12 Absatz 1 VAwG zuständig. Wie im Ausweisgesetz (AwG; SR 143.1) festgehalten, stellt der Bundesrat sicher, dass immer auch eine Identitätskarte ohne Chip beantragt werden kann (Art. 2 Abs. 2ter AwG). Der jeweilige Kanton entscheidet, wo diese Karte ohne Chip beantragt werden kann. Der Kanton kann auch die Gemeinden am Wohnsitz einer Person zur Annahme von Anträgen auf Ausstellung von Identitätskarten ohne Datenchip ermächtigen (Art. 14 d Abs. 1 VAwG). Für im Ausland registrierte Personen sind die Schweizer Auslandvertretungen zuständig. Bereits heute ist es möglich, dass Antragstellende nicht mehr persönlich bei der Ausweisbehörde vorsprechen müssen. So kann die Ausstellungsbehörde bei schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen von der persönlichen Vorsprache absehen, wenn sie die Identität der antragstellenden Person anderweitig einwandfrei feststellen und die benötigten Daten auf andere Weise beschaffen kann (Art. 12 Abs. 4 VAwG). In der Praxis wurden bisher immer pragmatische und kundenorientierte Lösungen gefunden. Die reguläre Gültigkeitsdauer einer Identitätskarte für Erwachsene beträgt 10 Jahre (Art. 5 Abs. 1 Bst. a VAwG). Die aktuelle schweizerische Identitätskarte erfüllt somit auch die internationalen Normen. Anpassungen für Spezialfälle wären mit Kosten verbunden und das geltende Ausweisrecht müsste entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf, Personen ab einem bestimmten Alter eine Identitätskarte ohne Ablaufdatum auszustellen, da sich die langjährige Praxis bewährt hat. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, eine nicht-biometrische Identitätskarte ohne Ablaufdatum zu schaffen, die für ältere Personen ab einem noch zu definierenden Alter, die keine Ausreise aus der Schweiz mehr beabsichtigen, als offizielles Dokument dienen soll. Für die Bestellung eines solchen Dokuments wäre keine Reise in ein entsprechendes Zentrum erforderlich. Vereinfachte Identitätskarte für Seniorinnen und Senioren, die die Schweiz nicht verlassen

Who proposed it

  • Golay RogerLead proponent

    Mouvement Citoyens Genevois · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.