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CHMotion · 20244354

Entschädigung für den Rentenbetrug an den Frauen

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
12/12/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Vor zwei Jahren wurde die Erhöhung des Frauenrentenalters mit 50.5 Prozent der Stimmen äusserst knapp angenommen. Die grosse Mehrheit der Frauen lehnte diese Vorlage ab. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass die Finanzprognosen, mit welchen sich der Bundesrat für die Erhöhung des Frauenrentenalters eingesetzt hatten, falsch waren. Im Jahr 2033 fallen die Ausgaben der AHV um 2.5 Milliarden tiefer aus, als bisher prognostiziert (siehe Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 24.3893 der Grünen Fraktion). Die Prognosenfehler des Bundesamtes für Sozialversicherungen fallen dabei etwa gleich hoch aus, wie die Zusatzeinnahmen an die AHV durch die Erhöhung des Frauenrentenalters. Der Bundesrat hat den Grundsatz der Transparenz bei der Abstimmung verletzt, indem er nicht darauf hingewiesen hat, dass es sich lediglich um Schätzungen handelt und es eine grosse Ungenauigkeit gibt. Dies hat auch das Bundesgericht heute festgestellt. Angesichts des hauchdünnen Entscheids der Stimmbevölkerung kann durchaus davon ausgegangen werden, dass die AHV 21 Vorlage mit der nötigen Transparenz der Prognosen und ohne die falschen Finanzprognosen keine Mehrheit gefunden hätte. Dies kann nicht ausgeschlossen werden. Die Frauen wurden folglich um ein Jahr Rente betrogen. Das ist umso stossender, als dass Frauen noch immer einen Drittel tiefere Renten erhalten als die Männer. Frauen, insbesondere diejenigen der Übergangsgeneration, sollen deshalb für das verlorene Rentenjahr entschädigt werden. Dafür sind die Rentenzuschläge, welche mit der AHV 21-Vorlage eingeführt wurden, zu verdoppeln. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Vereinheitlichung des Referenzalters bei 65 Jahren für die Frauen, insbesondere die Übergangsgenerationen, beträchtliche Auswirkungen hat. Im Zuge der Reform AHV 21, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wird die Erhöhung des Rentenalters durch Ausgleichsmassnahmen für besonders betroffene Frauen flankiert. Die Bedingungen für einen Vorbezug der Altersrente wurden für Frauen der Übergangsgeneration, die aus verschiedenen Gründen nicht bis zum Referenzalter arbeiten können, verbessert. In diesen Fällen wird die vorbezogene Altersrente weniger oder gar nicht gekürzt, beispielsweise für Frauen, die die Rente um ein Jahr vorbeziehen und über ein AHV-pflichtiges durchschnittliches Jahreseinkommen von höchstens 60 480 Franken verfügen. Frauen, die die Rente ab dem Referenzalter beziehen, erhalten einen lebenslangen Rentenzuschlag. Die Höhe des Zuschlags hängt vom massgebenden durchschnittlichen AHV-Jahreseinkommen ab. Damit soll ein Anreiz zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit bis zum Referenzalter oder darüber hinaus geschaffen werden. Die Finanzperspektiven wurden seit Anfang 2024 korrigiert und zeigen, dass die bekannten Tendenzen der demografischen Entwicklung, geprägt durch die längere Lebenserwartung und die Pensionierung der Babyboomer-Generation, nach wie vor gültig sind. Schliesslich hat das Bundesgericht in seiner öffentlichen Beratung vom 12. Dezember 2024 die Gültigkeit der Abstimmung vom 25. September 2022 bestätigt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Um die Frauen für das verlorene Rentenjahr zu entschädigen, wird der Bundesrat dazu aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Anpassungen für eine Verdoppelung der Rentenzuschläge vorzuschlagen, welche mit der AHV 21-Vorlage eingeführt wurden. Entschädigung für den Rentenbetrug an den Frauen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    GRÜNE Schweiz15
  2. 2
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • WeicheltLead proponent

    Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Sponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

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