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CHMotion · 20244353

Arbeitsrechtliche Grundsätze für angestellte pflegende Angehörige

Language
Introduced
2Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Nationalrat geplant

Introduced
12/12/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag in der Versorgung von Pflegebedürftigen. Seit einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2019 können sie sich über die OKP für ihre Leistungen in der Grundpflege entschädigen lassen. Das Bundesamt für Gesundheit schätzte im Jahr 2020, dass in der Schweiz rund 600’000 Angehörige Pflege- und Betreuungsarbeit leisteten. Entsprechend hoch ist das Potenzial für pflegende Angehörige, die sich über Pflegebeiträge von Krankenkassen und Kantonen für ihre Arbeit entlöhnen lassen. Zunehmend sind dabei Unternehmen entstanden, die aus dieser Situation ein lukratives Geschäftsmodell machen und zahlreiche pflegende Angehörige anstellen. Dies tun sie zu sehr unterschiedlichen Anstellungsbedingungen. Es ist angesichts der potenziell sehr grossen Zahl an angestellten pflegenden Angehörigen an der Zeit, diese vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu unterstellen, damit sie stets gleiche und faire Arbeitsbedingungen und den nötigen Arbeitnehmerschutz erfahren. Pflegende Angehörige sind eine wichtige Stütze für unsere Gesellschaft wie auch für unser Gesundheitssystem. Sind Angehörige in einem Anstellungsverhältnis in einem Betrieb, so gelten für die im Rahmen dieses Arbeitsvertrags geleisteten Tätigkeiten sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften. Was die Tätigkeiten von pflegenden Angehörigen anbelangt, ist die Unterscheidung zwischen Unterstützung, Hilfe, Begleitung und Pflege nicht immer ganz einfach: Pflege- und Betreuungsarbeit für Angehörige umfassen sehr vielfältige Tätigkeiten, von denen nur ein Bruchteil – oder gar keine – als Erwerbstätigkeit betrachtet werden kann. Zudem kann nicht in einem bezahlten Arbeitsverhältnis geregelt werden, was Familienmitgliedern im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht oder Eheleuten aufgrund ihrer ehelichen Beistandspflicht nach Artikel 159 Absatz 3 Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 201) an Betreuung zugemutet werden kann. So hat das Bundesgericht in seinem Urteil vom 18. April 2019 (BGE 145 V 161; Erw. 3.3.2) präzisiert, dass lediglich diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden können, die auch eine Pflege zu Hause durch aussenstehende Spitex-Angestellte verursachen würde. In jedem Fall lässt sich nur anhand einer konkreten Prüfung der jeweiligen Situation entscheiden, ob die Bestimmungen des (privaten oder öffentlichen) Arbeitsrechts zur Anwendung kommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht sinnvoll, für diese Art von Anstellungsverhältnis mit einer neuen Spezialgesetzgebung auf Bundesebene von der allgemeinen Praxis abzuweichen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es nicht erforderlich ist, spezielle gesetzliche Grundlagen zu erarbeiten, um pflegende Angehörige, die in einem Spitex-Betrieb angestellt sind, bei ihrer Erwerbstätigkeit zu schützen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 23.3191 Roduit bereits ausgeführt hat, wird er einen Bericht ausarbeiten, wonach gewisse Fragen vertieft und die Praxis analysiert werden soll. Den Ergebnissen dieser Analyse kann nicht vorgegriffen werden. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit pflegende Angehörigen in einem Anstellungsverhältnis vollumfänglich den arbeitsrechtlichen Grundsätzen unterstellt sind. Damit soll der Schutz dieser Arbeitnehmenden sichergestellt werden. Arbeitsrechtliche Grundsätze für angestellte pflegende Angehörige

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Grünliberale Partei3
  2. 2
    Die Mitte2
  3. 3
    FDP.Die Liberalen2
  4. 4
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz2
  • Hässig PatrickLead proponent

    Grünliberale Partei · Nationalrat · Sponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Nationalrat · Cosponsor

  • Grünliberale Partei · Nationalrat · Cosponsor

  • FDP.Die Liberalen · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.