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CHMotion · 20244220

Mehr Kontrolle bei Unterschriftensammlungen

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
9/27/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die direktdemokratischen Volksrechte sind ein Wesensmerkmal der Schweiz. Weltweit findet unser Land Anerkennung für das gute Funktionieren unserer direktdemokratischen Instrumente, namentlich vorab die Volksinitiative und das Referendum auf allen drei Staatsebenen. Unsere Volksrechte stehen allerdings vor neuen Herausforderungen. Digitale Kommunikationsmittel verändern die Sammlung von Unterschriften für Initiativen und Referenden und unterstützen auch wenig organisierten Personenkreisen beim Zustandekommen einer Volksinitiative oder eines Referendums. Organisationen und Komitees mit geringer oder zu wenig mobilisierter Basis nutzen die Dienstleistungen von Agenturen zur Erreichung der nötigen Unterschriftenzahlen. Dabei ist klar, dass es nicht zu einer Sammlung von unnötigen Daten der Unterzeichnenden kommen darf oder soll. Heute bestehen jedoch nicht ausreichend effektive und verhältnismässige Kontrollmittel. Weder können Unterschriften von den Behörden abgeglichen werden, noch verfügen Stimmbürger über Mittel, die beabsichtigte Nutzung ihrer Unterschrift sicherzustellen. Dies gilt es zu ändern. Die Stimmgemeinden sind für die Bescheinigung der Unterschriftenbögen verantwortlich. Sie stellen dabei unter anderem sicher, dass es zu keinen doppelten Unterschriften kommt und führen ein dazu passendes Register. Dieses soll künftig dahingehend zugänglich sein, dass die eigenen Daten eingesehen werden können. Dies ist ein einfaches und kostengünstiges Instrument, um dem Missbrauch mit Daten von Unterzeichnenden vorzubeugen. Stimmbürger sowie Stimmgemeinden, die eine missbräuchliche Verwendung von Unterschriften feststellen, können künftig basierend auf der Auskunft Strafanzeige wegen Verstosses gegen Art. 282 StGB einreichen. Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, dass sämtliche Stimmbürger in einem einfachen und sicheren Verfahren jederzeit Auskunft darüber erhalten, ob und wann sie ihre Unterschrift für eine Initiative /ein Referendum abgegeben haben. Ferner soll der Bundesrat sicherstellen, dass keinen weiteren Personen diese konkreten Daten zugänglich gemacht werden. Die Stimmgemeinden haben nach geltendem Recht die Aufgabe, das Stimmrecht der Unterzeichnenden zu bescheinigen (Art. 62 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, BPR, SR 161.1). Dabei müssen sie sicherstellen, dass nur eine Unterschrift bescheinigt wird, falls die stimmberechtigte Person mehrfach unterzeichnet hat ( Art. 63 Abs. 2 BPR). Die Bundeskanzlei und die Staatsschreiberkonferenz empfehlen den zuständigen Stellen dazu pro Volksinitiative oder Referendum eine separate Liste der Unterzeichnenden zu führen (z. B. direkt in der Stimmregister-Software). Diese Datensammlung ist unter Verschluss aufzubewahren, weil sie besonders schützenswerte Daten enthält, nämlich Daten über die politischen Ansichten. Nach der Feststellung des Zustandekommens des Volksbegehrens muss sie vernichtet werden. Die Bescheinigung des Stimmrechts obliegt in der Regel den Gemeinden und im Falle des Kantons Genf dem Kanton. Die Datenbearbeitung unterliegt dem kantonalen Datenschutzrecht. Die kantonalen Datenschutzgesetze sehen bereits ein Auskunftsrecht für Daten über die eigene Person vor. Zudem ist dieses Auskunftsrecht grundrechtlich geschützt. Nach Artikel 13 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV, SR 101) hat jede Person Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Dies verschafft betroffenen Personen grundsätzlich das Recht, bei der Inhaberin oder dem Inhaber der Datensammlung Auskunft zu den über sie bearbeiteten Daten zu verlangen. Dies ist auch im vorliegenden Zusammenhang der Fall. Das Auskunftsbedürfnis über die für die eigene Person ausgestellten Bescheinigungen ist berechtigt. Eine besondere bundesgesetzliche Regelung erscheint diesbezüglich aber nicht erforderlich. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so zu ändern, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger jederzeit bei ihrer Stimmgemeinde einsehen können, für welche Initiativen und Referenden sie ihre Unterschrift abgegeben haben. Mehr Kontrolle bei Unterschriftensammlungen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Die Mitte14
  2. 2
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz13
  3. 3
    GRÜNE Schweiz10
  4. 4
    FDP.Die Liberalen6
  5. 5
    Schweizerische Volkspartei3
  6. 6
    Grünliberale Partei1
  7. 7
    Evangelische Volkspartei der Schweiz1
  8. 8
    Eidgenössisch-Demokratische Union1
  9. 9
    Alternative-die Grünen Kanton Zug1
  • Candinas MartinLead proponent

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  • Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Cosponsor

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  • Alternative-die Grünen Kanton Zug · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

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