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CHMotion · 20244171

Mehr Wald-Föderalismus

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
9/26/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Regierung und Parlament des Kantons Aargau wollten den Gemeinden den Bau von einfachen Feuerstellen oder kleinen Rastplätzen im Wald erleichtern. Der Bund lehnt diese Bestimmung im neuen Aargauer Waldgesetz ab. Eine weitere Bestimmung wird teilweise abgelehnt. Wo sind wir hingekommen, dass der Bund sich mit einfachen Feuerstellen und kleinen Rastplätzen beschäftigt und dabei den Kantonen und Gemeinden vorschreibt, wie das zu handhaben ist? Dieses Beispiel zeigt wie wir mit Juristerei und Wortklauberei einfache, unkomplizierte Lösungen verhindern und auf den unteren Stufen in unserem Staat immer alles aufwändiger und umständlicher wird. Gut gemeinte Gesetze verhindern Lösungen mit gesundem Menschenverstand. Diese Verhinderungsmentalität schadet sogar dem eigentlichen Anliegen. Feuerstellen locken vor allem Familien und Kinder in den Wald. Es lädt ein die Natur zu geniessen und zu schätzen. Es geht aber auch um Standortqualität und Volksgesundheit. Gemeinden können auf die lokalen Verhältnisse sehr gut eingehen und sind dadurch gezwungen eine Balance zu finden zwischen den verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Waldes. Dies gilt es zu fördern. Das Bundesgesetz, wie es heute ausgestaltet ist, schützt nicht vor Auswüchsen, sondern verhindert angepasste Lösungen. Die Aargauer Lösung war und ist ausgewogen was Naturschutz und Waldnutzung angeht. Wenn solch kleine Sache nicht mehr gehen, müssen wir am Bundesgesetz etwas ändern. Der Bund sorgt dafür, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann (Art. 77 Abs. 1 Bundesverfassung, BV, SR 101). Die Wohlfahrtsfunktion des Waldes wird vor allem dadurch erfüllt, dass der Wald durch seine Form die Landschaft prägt und der Bevölkerung durch seinen Aufbau, seine Bestockung und Gestaltung als Erholungsort dient. Aus Sicht des Bundesgerichts erfüllt der Wald seine Wohlfahrtsfunktion, wenn er einen Erholungsraum anbietet oder wenn er gegen die negativen Einwirkungen wie Lärm oder Immissionen schützt (BGE 124 II 85, E. 3d/bb). Die heutigen Rechtsgrundlagen ( Art. 16 Waldgesetz, WaG , SR 921.0; Art. 24 Raumplanungsgesetz, RPG , SR 700) und die Praxis lassen den Spielraum für eine massvolle, bedarfs- und standortsgerechte Entwicklung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen im Wald zu, wie z.B. einfache Feuerstellen und kleine Rastplätze. Bei einer Umsetzung der Motion würde der bundesrechtliche Grundsatz zum Schutz des Waldes vor nicht forstlichen Eingriffen teilweise aufgehoben, was zu mehr Infrastrukturen der Freizeit im Wald führen dürfte. Eine solche Entwicklung würde den Wald als Lebensraum von Tieren und Pflanzen schwächen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird aufgefordert das Waldgesetz und allenfalls weitere betroffene Gesetze wie etwa das Raumplanungsgesetz so anzupassen, dass beim Thema Wald der Föderalismus und die Gemeindeautonomie höher gewichtet werden. Kantone und Gemeinden sollen mehr Freiraum erhalten im Bereich der angepassten Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald. Mehr Wald-Föderalismus

Who proposed it

  • BurgherrLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.