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CHMotion · 20244152

Gleiche Steuerabzüge für alle Familien

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
9/26/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Für externe Kinder-Betreuungskosten können Eltern seit dem Jahr 2023 bis zu 25'000 Franken pro Kind von der direkten Bundessteuer abziehen. Ein sogenannter Eigenbetreuungsabzug für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, gibt es auf eidgenössischer Ebene – im Gegensatz zu einigen Kantonen – allerdings nicht. Das ist eine unzeitgemässe Ungleichbehandlung, die im Sinne der vom Bund gelebten Maxime, die unterschiedlichen Familienmodelle gleichermassen zu behandeln und zu fördern, zu beheben ist. Da es sich sowohl bei den Fremdbetreuungs- als auch den Eigenbetreuungskosten um Lebenshaltungskosten handelt, sind die entsprechenden Abzüge zudem auch steuersystematisch gleich zu behandeln. Im Angesicht der Tatsache, dass sich die Schweiz – auf der Grundlage sämtlichen verfügbaren statistischen Datenmaterials nachprüfbar – auf eine demografische Katastrophe zubewegt, sind Massnahmen, die Familien als Keimzelle unserer Gesellschaft spürbar unterstützen, von unmittelbar höchstem Landesinteresse. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) wurden in der Schweiz noch nie so wenige Kinder geboren wie im Jahr 2023 – mit 80’024 Geburten verzeichnet der Bund einen Rückgang um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Fertilitätsrate lag 2023 bei besorgniserregend tiefen 1,33 Kindern pro Frau. Unser Vorstoss trägt dazu bei, ohne den Ausbau der Staatsausgaben ein Klima zu schaffen, in dem Familien mit Kindern finanziell entlastet werden. Die damit einhergehenden Steuerausfälle sind verkraftbar, weil sich eine mittels Familienentlastung mögliche Steigerung der Geburtenrate auch wieder positiv auf die Steuereinnahmen des Bundes auswirken wird. Volk und Stände haben sich bereits 2013 – im Rahmen der Abstimmung zur «Familieninitiative» (12.068) –dagegen ausgesprochen, dass Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen, ein gleich hoher Abzug gewährt werden soll wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen (58.5 Prozent Nein-Stimmen sowie Ablehnung durch 18 Kantone und 5 Halbkantone). 2018 überwies der Bundesrat im Rahmen der Fachkräfteinitiative und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, mit der der Abzug für die Kinderdrittbetreuungskosten von 10 100 auf 25 000 Franken erhöht werden sollte. Die eidgenössischen Räte beschlossen zusätzlich eine Erhöhung des Kinderabzugs von (damals) 6500 auf 10 000 Franken. Dies unter anderem mit der Begründung, dass dadurch Familien unterstützt werden könnten, die ihre Kinder selbst betreuen, und der Mittelstand entlastet würde. Diese Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 63.2 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Aufgrund der parlamentarischen Initiative Markwalder 20.455 wurde anschliessend der Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzugs auf 25 000 Franken zugestimmt. Es wurde kein Referendum ergriffen. Die Änderung trat per 1. Januar 2023 in Kraft. Diese geltende Regelung setzt für Eltern einen Anreiz, dass beide berufstätig sind und nicht aus steuerlichen Gründen auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Sie ermöglicht den Eltern eine von den Steuern möglichst unbeeinflusste Wahl der Betreuungsart und entspricht in der Auffassung des Bundesrates dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei Umsetzung der Motion würde der Erwerbsanreiz zugunsten einer ausserfiskalisch motivierten Förderung der Eigenbetreuung der Kinder aufgegeben, wofür es nach Auffassung des Bundesrates keinen Bedarf gibt. Die Schwächung des Erwerbsanreizes sollte nicht zuletzt auch mit Blick auf die Herausforderung der demografischen Alterung vermieden werden. Ferner würde der gewünschte Abzug auch zu erheblichen Steuerausfällen führen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Gleiche Steuerabzüge für alle Familien

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei29
  2. 2
    Die Mitte4
  3. 3
    Eidgenössisch-Demokratische Union2
  4. 4
    Mouvement Citoyens Genevois1
  5. 5
    Evangelische Volkspartei der Schweiz1
  • GafnerLead proponent

    Eidgenössisch-Demokratische Union · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.