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CHMotion · 20243920

Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
9/19/2024
Chamber
Ständerat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Die Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der 2. Säule verbessert die Situation der Frauen effektiv. Sie bietet eine Lösung für das Problem der Rentenlücken, durch welche Frauen in unserem Land nach der Erwerbszeit gegenüber Männern finanziell massiv benachteiligt sind. Denn der Hauptgrund für diese Lücken ist der fehlende Versicherungsschutz für Personen, die Angehörige betreuen oder Kinder erziehen und dafür nicht voll erwerbstätig sind. Die Anknüpfung am rentenbildenden Modell der AHV hat den Vorteil, dass Personen mit tieferen Durchschnittseinkommen, viele davon Frauen, eine höhere Gutschrift erhalten und somit eine stärkere Rentenverbesserung erfahren. Die Finanzierung soll über den Sicherheitsfonds erfolgen. So ist die Solidarität mit allen Versicherten gewährleistet. Durch die proportionale Anknüpfung der Finanzierung an die Höhe der Freizügigkeitsleistung werden tiefere Einkommen schwächer belastet. Der Bundesrat wird aufgefordert, Varianten mit Beteiligungen in unterschiedlicher Höhe vorzulegen. Durch die zentrale Finanzierung über den Sicherheitsfonds müssen sich alle Branchen gleichermassen an den Kosten beteiligen und mit der prozentualen Ausgestaltung werden Personen mit kleineren Einkommen nicht übermässig belastet. Die Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ist ein neues, bisher fremdes Element in die 2. Säule (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Piller Carrard [19.3268, «Berufliche Vorsorge von Personen in Teilzeitarbeit verbessern»]). Gemäss Bundesverfassung ist die berufliche Vorsorge eine Versicherung für die Erwerbseinkommen von Erwerbstätigen. Daher ist es nicht möglich, unbezahlte Tätigkeiten wie die Betreuung von Angehörigen zu versichern oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit abzudecken. Um die Motion umzusetzen, wäre eine Änderung der Bundesverfassung notwendig, namentlich eine Anpassung der Kategorien von Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind. Zudem müssten neue Finanzierungsquellen hinzugefügt werden. Darüber hinaus wären solche Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sehr kostspielig und ihre Finanzierung könnte nicht über das bestehende System geregelt werden, insbesondere was Personen ohne Erwerbseinkommen anbelangt, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Die Finanzierung der beruflichen Vorsorge über die Kapitalbildung ist in jeder Vorsorgeeinrichtung vollständig dezentral organisiert. Entsprechend ist davon auszugehen, dass zur Einführung solcher Gutschriften ein extrem komplexer Ausgleichsmechanismus zwischen allen Vorsorgeeinrichtungen eingerichtet werden müsste. Eine Umlagefinanzierung über den Sicherheitsfonds BVG wäre für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden unweigerlich mit sehr hohen Zusatzkosten verbunden. Ferner werden die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV nur dem individuellen Konto der versicherten Person gutgeschrieben und bilden ein fiktives Einkommen. In vielen Fällen sind die Gutschriften ausserdem nur teilweise rentenbildend (nur wenn die Maximalrente durch Beitragszahlungen nicht bereits erreicht ist, wobei die Plafonierung für Ehepaare ebenfalls eine dämpfende Wirkung hat). In der beruflichen Vorsorge wären die Gutschriften hingegen vollständig rentenbildend und müssten lebenslang ausbezahlt werden (ohne die dämpfenden Aspekte der AHV), was hohe Zusatzbeiträge zulasten der Unternehmen und der aktiven Versicherten bedingen würde. Eine solche Massnahme hätte ausserdem den Nachteil, neue problematische Querfinanzierungen nach sich zu ziehen: Kinderlose Personen mit tiefen Einkommen müssten beispielsweise die Gutschriften oder Rentenzuschläge für ältere, gut situierte Personen mit Kindern mitfinanzieren. Gleichzeitig würden mit zunehmendem Einkommen abnehmende Gutschriften unerwünschte Anreize zur Reduktion von Arbeitspensen schaffen. Im Übrigen sollen nach der Ablehnung der Reform BVG in der Volksabstimmung vom 22. September 2024 nun die wichtigsten Akteure der beruflichen Vorsorge kontaktiert und ihre jeweiligen Prioritäten in Erfahrung gebracht werden, um mögliche mehrheitsfähige Lösungsansätze zur Verbesserung der beruflichen Vorsorge zu skizzieren, insbesondere für Teilzeitbeschäftigte sowie Personen mit tiefen Einkommen oder mehreren Arbeitgebern. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Die unbezahlte Sorge-Arbeit soll in der beruflichen Vorsorge mittels der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften anerkannt und versichert werden. Dafür sind folgende Massnahmen umzusetzen: Es sollen rentenbildende Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt werden. Die Festlegung der Höhe der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften soll an die Praktik der Gutschriften in der AHV anknüpfen, wo gemäss Art. 29sexies und Art. 29septies AHVG und den Bestimmungen in der Verordnung über die AHV die Gutschriften je Kind bzw. betreutem Angehörigen festgelegt sind. Die Gutschriften sollen einkommensabhängig sein und mit zunehmendem Einkommen abnehmen. Die Finanzierung soll über eine dauerhafte Umlagekomponente zentral über den Sicherheitsfonds erfolgen. Sie soll durch einen prozentualen Anteil an den Freizügigkeitsleistungen aller Vorsorgeleistungen sichergestellt werden. Berücksichtigung der Care-Arbeit endlich auch in der zweiten Säule

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Sozialdemokratische Partei der Schweiz6
  2. 2
    GRÜNE Schweiz1
  • Crevoisier CrelierLead proponent

    Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Ständerat · Sponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Ständerat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Ständerat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Ständerat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Ständerat · Cosponsor

  • GRÜNE Schweiz · Ständerat · Cosponsor

  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz · Ständerat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.