CHParlamentarische Initiative · 20240481
Ergänzung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Bereich Ausschaffungshaft
Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed
Official status:Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
- Introduced
- 12/20/2024
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Bei abgewiesenen Asylbewerbern erweist sich die Beschaffung der Papiere oft als schwierig und langwierig. Nach geltendem Recht können solche Personen nicht in Ausschaffungshaft gesetzt werden, auch wenn klar ist, dass sie das Land werden verlassen müssen. Obwohl einige dieser Menschen (aktuell namentlich aus Mahgreb-Staaten) in hoher Frequenz Übertretungsdelikte (Entreissdiebstahl, Ladendiebstahl, Einschleichdiebstahl, Diebstahl aus Autos, etc.) begehen, werden sie auf freien Fuss gesetzt. Kann Ausschaffungshaft angeordnet werden, zeigt die Praxis, dass auch diese Personengruppe bei der Papierbeschaffung kooperativer unterwegs ist und auch zu einer freiwilligen Rückkehr bewegt werden kann. Aufgrund der Ausschaffungshaft wird ihr «Geschäftsmodell» unterbrochen und der eigentliche Grund für den Aufenthalt in der Schweiz entfällt damit. Im 5. Abschnitt zu den Zwangsmassnahmen wird Art. 80 «Haftanordnung und Haftüberprüfung» ergänzt um einen neuen Absatz 7: 7 (neu) Bei der Anordnung und Überprüfung der Haft ist das Vorhandensein gültiger Reisepapiere nicht relevant. Ergänzung des Ausländer- und Integrationsgesetzes im Bereich Ausschaffungshaft
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Die Mitte10
- 2Schweizerische Volkspartei4
- 3FDP.Die Liberalen3
- NauseLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.