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CHParlamentarische Initiative · 20240466

Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Kommission des Ständerats

Introduced
12/2/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Das aktuelle Radio- und Fernsehgesetz verbietet allen konzessionierten öffentlich-rechtlichen wie privaten Programmanbietern politische Werbung. Diese ist aber im privatwirtschaftlich geregelten, mindestens so öffentlichkeitsrelevanten Online- und Printbereich zulässig. Die Zulassung von Werbung mit politischem Inhalt - selbstverständlich im Rahmen der Absicht des Gesetzgebers gemäss Artikel 4 und 5 RTVG - würde eine Lücke im hart umkämpften Werbemarkt schliessen und für die privaten Radios und Fernsehen im Sinne ihrer Wettbewerbsfähigkeit erhebliche Zusatzeinnahmen generieren. Während bei den von geräteunabhängigen Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsendern das Verbot von politischer Werbung Sinn machen mag, besteht dafür für die Privatfernsehen und Privatradios kein ersichtlicher Grund. Grundsätzlich steht das Verbot der Werbung für politische Parteien in Radio und Fernsehen im Widerspruch zu Artikel 16 {Meinungs- und Informationsfreiheit) der Bundesverfassung. Angeblich soll das Verbot der politischen Werbung verhindern, dass die demokratische Willensbildung durch wirtschaftlich mächtige Akteure einseitig beeinflusst werden kann und dass die Rundfunkveranstalter ihre Unabhängigkeit verlieren. Mit der zunehmenden Verbreitung der politischen Werbung im Internet und über soziale Netzwerke sowie der immer stärkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkanäle macht das Werbeverbot für private Radio- und Fernsehveranstalter aber keinen Sinn mehr. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Es sei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG) und allenfalls weitere Artikel so anzupassen, dass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online-Anbietern gleichgestellt werden, sodass für sie politische Werbung zulässig wird. Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern

Who proposed it

  • Matter ThomasLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.