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CHParlamentarische Initiative · 20240463

Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen

Language
✓Introduced
Committee
3Floor vote
4Signed

Official status:In Kommission des Nationalrats

Introduced
9/27/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert wird. Dazu gehört auch die Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit damit sich die Bevölkerung ein Bild über die Taten machen kann. Insbesondere vor dem Hintergrund der weitreichenden direktdemokratischen Partizipationsmöglichkeiten hat die Information der Bevölkerung in der Schweiz einen besonderen Stellenwert. Zahlreichen Kantone und Gemeinden geben daher in Polizeimeldungen die Staatsangehörigkeit grundsätzlich bekannt. Beispielsweise haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich am 07.03.2021 dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» zugestimmt. Damit muss im Kanton Zürich die Herkunft von Tätern genannt werden, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass die Personen identifiziert werden können. Im Urteil 1C_269/2021 vom 13. Oktober 2022 stellt das Bundesgericht fest, dass bei Polizeimeldungen zu Straftaten die nationale Strafprozessordnung massgebend sei. Und diese macht der Polizei keine Vorgaben zur Nennung von Nationalitäten. Das Bundesgericht hält weiter fest: « Auch wenn der zeitliche Übergang vom kantonal polizeirechtlich geregelten Verfahren zum durch die StPO geregelten Strafverfahren bisweilen fliessend erscheint (..), sind die beiden Regelungsbereiche in Bezug auf die polizeiliche Informationstätigkeit rechtlich doch voneinander getrennt. Ab welchem Zeitpunkt die StPO in einem konkreten Fall anwendbar ist, entscheidet sich im Einzelfall. Mit der vorgeschlagene Ergänzung soll eine kohärente Praxis auf nationaler Ebene geschaffen werden. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Art. 74 StPO ist wie folgt zu ergänzen: 2bis Bei der Orientierung der Bevölkerung, werden das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekanntgegeben, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder Personen dadurch identifiziert werden können. Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen

Who proposed it

Sponsors by party

  1. 1
    Schweizerische Volkspartei21
  2. 2
    Die Mitte3
  3. 3
    Mouvement Citoyens Genevois1
  4. 4
    Lega dei Ticinesi1
  • Fischer BenjaminLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

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  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Mouvement Citoyens Genevois · Nationalrat · Cosponsor

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  • Lega dei Ticinesi · Nationalrat · Cosponsor

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  • Die Mitte · Nationalrat · Cosponsor

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Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.