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CHParlamentarische Initiative · 20240453

Migration. Einführung des Schweden-Modells

Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed

Official status:Erledigt

Introduced
9/27/2024
Chamber
Nationalrat
Official source
Swiss Parliament
Last verified
Oct 8, 2026

The registry's own summary

What it does

Wer in der Schweiz als Flüchtling anerkannt wird, erhält eine B-Bewilligung und darf in der Regel dauerhaft im Land bleiben. In Schweden ist dies anders: Anerkannte Flüchtlinge erhalten nur noch befristeten Schutz. Nach drei Jahren wird der Status überprüft. Hat sich die Gefahrenlage im Herkunftsland verändert oder wird eine Unregelmässigkeit festgestellt (z.B. falsche Angabe zur Identität), kann die Aufenthaltsberechtigung verfallen. In Schweden wurden 2023 rund 11’000 Aufenthaltstitel von Personen entzogen, die die Voraussetzungen nicht erfüllten. Der Familiennachzug gehört zu den grössten Treibern der Migration. Schweden hat ihn so weit wie möglich eingedämmt, indem Flüchtlinge und andere Zuwanderer in der Regel nur noch dann Angehörige ins Land holen dürfen, wenn sie für deren Unterhalt garantieren können. Eine Ausnahme gibt es für anerkannte Flüchtlinge innerhalb der ersten drei Monate, womit die internationale Flüchtlingskonvention eingehalten wird. In der Schweiz gibt es für anerkannte Flüchtlinge beim Nachzug enger Familienmitglieder kaum Einschränkungen. Der Bund übernimmt in gewissen Fällen sogar die Reisekosten. Bei vorläufig Aufgenommenen darf die Familie nach drei Jahren nachkommen, diese Frist soll nun sogar auf zwei Jahre verkürzt werden. In der Schweiz erhalten abgelehnte Flüchtlinge zwar keine Sozialhilfe, aber Nothilfe. In Schweden gibt es für die Abgewiesenen nach Ablauf der Ausreisefrist nichts mehr, sofern sie keine Kinder haben. Wer freiwillig geht, erhält umgerechnet ca. 900 Franken plus die Reisekosten vom Staat bezahlt. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Es werden in der Asylgesetzgebung die nötigen Änderungen vorgenommen, damit in der Schweiz die nachfolgenden in Schweden geltenden Ansätze in der Asyl- und Migrationsgesetzgebung umgesetzt werden: Der Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge wird alle drei Jahre überprüft. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene dürfen nur noch dann Angehörige ins Land holen, wenn sie für deren Unterhalt garantieren können (Ausnahme: Für anerkannte Flüchtlinge innerhalb der ersten drei Monate). Abgewiesene Asylbewerber erhalten nach Ablauf der Ausreisefrist keine Nothilfe mehr, sofern sie keine Kinder haben. Migration. Einführung des Schweden-Modells

Who proposed it

  • GuggisbergLead proponent

    Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Sponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

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  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

  • Schweizerische Volkspartei · Nationalrat · Cosponsor

Where it was sent

No committee referral is recorded for this proposal.

These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.