CHParlamentarische Initiative · 20240450
Unterschriftenlisten für Referenden und Volksinitiativen. Zusätzliche Angabe der Person, die für die Sammlung der Unterschriften auf der jeweiligen Liste verantwortlich ist
Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed
Official status:Erledigt
- Introduced
- 9/26/2024
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Damit die Gemeindeverwaltungen und die Bundeskanzlei bei der Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften beim Verdacht auf Unregelmässigkeiten die verantwortliche Person ausfindig machen können, ist es sinnvoll, wenn die Unterschriftenlisten zusätzlich den Namen der Person enthalten, die die Unterschriften auf der Liste gesammelt hat oder die für die Sammlung der Unterschriften auf der Liste verantwortlich ist. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) wird so geändert, dass auf den Unterschriftenlisten für Referenden und den Unterschriftenlisten für Volksinitiativen jeweils zusätzlich der Name und die Adresse der Person angegeben werden muss, die die Unterschriften auf der Liste gesammelt hat. 1. Art. 60 BPR Unterschriftenliste Zusätzlicher Bst. d: Name und Adresse der Person, die für die Sammlung der Unterschriften auf der Liste verantwortlich ist. 2. Art 68 BPR Unterschriftenliste Zusätzlicher Bst. f: Name und Adresse der Person, die für die Sammlung der Unterschriften auf der Liste verantwortlich ist. Unterschriftenlisten für Referenden und Volksinitiativen. Zusätzliche Angabe der Person, die für die Sammlung der Unterschriften auf der jeweiligen Liste verantwortlich ist
Who proposed it
Sponsors by party
- 1Sozialdemokratische Partei der Schweiz14
- 2GRÜNE Schweiz7
- 3Grünliberale Partei3
- 4Die Mitte2
- 5Schweizerische Volkspartei1
- 6Mouvement Citoyens Genevois1
- StorniLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
These records span the legislative lifecycle. Each badge shows the record's current official state; the resulting law is linked only when the official source identifies it.