CHParlamentarische Initiative · 20240449
Keine Ausnahmen bei der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der eidgenössischen Räte
Language
✓Introduced
✕Closed
3Floor vote
4Signed
Official status:Erledigt
- Introduced
- 9/25/2024
- Chamber
- Nationalrat
- Official source
- Swiss Parliament
- Last verified
- Oct 8, 2026
The registry's own summary
What it does
Art. 4, Bst.c sieht vor, dass die Mitglieder der Bundesversammlung von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind, wenn die Dienstleistung während einer Session der eidgenössischen Räte nicht geleistet werden kann. Alle anderen Dienstpflichtigen müssen im Verhinderungsfall ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen und für die nicht geleistete Dienstleistung die Wehrpflichtersatzabgabe entrichten. Im Sinne der Wehrgerechtigkeit und im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Mitglieder der eidgenössischen Räte ist diese Ausnahme nicht gerechtfertigt. Das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe wird dahingehend angepasst, dass bei Artikel 4 über die Befreiung der Ersatzpflicht in Buchstabe c die Ausnahme für Mitglieder der Bundesversammlung gestrichen wird. Keine Ausnahmen bei der Wehrpflichtersatzabgabe für Mitglieder der eidgenössischen Räte
Who proposed it
- GartmannLead proponent
Where it was sent
No committee referral is recorded for this proposal.
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